Vertragsgegenstand
Der verkürzte Versorgungsweg bezeichnet die arbeitsteilige, mittelbare Versorgung der Versicherten mit Hörhilfen durch den Leistungserbringer und durch einen vertragsärztlich niedergelassenen HNO-Arztes in dessen Praxisräumlichkeiten.
Regionale Informationen
Die Verträge sind auf den Seiten der beteiligten AOK hinterlegt.
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- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Sachsen-Anhalt
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AOK Nordost
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AOK PLUS
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AOK NordWest
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AOK Rheinland/Hamburg
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge