Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Die medizinische und pflegerische Betreuung schwerstkranker Menschen in ihrer letzten Lebensphase kann auf der Palliativstation eines Krankenhauses, in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Hospiz, aber auch zu Hause erfolgen. Hier leisten ambulante Hospizdienste Sterbebegleitung sowie eine palliativ-pflegerische Beratung neben der Versorgung durch Ärzte und Pflegedienste.
Weiterführende Informationen
- Versichertenportal der AOK AOK-Palliativwegweiser
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