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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Arzt und Patientin im Gespräch, Arzt hält ein Tablet in der Hand (Symbolbild)
AOK

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?

Die Abkürzung DiGA steht für „Digitale Gesundheitsanwendungen“. Teilweise werden sie auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet.

Ganz allgemein sind DiGA Medizinprodukte niedriger und höherer Risikoklassen. Sie basieren auf digitalen Technologien. DiGA werden entweder als App oder Webanwendung bereitgestellt.

Was sind die Ziele von DiGA?

Die Anwendungen sollen Patientinnen und Patienten bei der

  • Erkennung,
  • Überwachung,
  • Behandlung oder
  • Linderung von Krankheiten helfen.

Bei Verletzungen oder Behinderungen gilt leicht abgewandelt: Die DiGA sollen Betroffene bei der

  • Erkennung,
  • Behandlung,
  • Linderung oder
  • Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen unterstützen.

Voraussetzung für die Kostenübernahme

Krankenkassen übernehmen die Kosten für DiGA, wenn diese zuvor vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das „Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen“ (DiGA-Verzeichnis) aufgenommen worden sind.

Für die Listung müssen die Anwendungen ein Prüfverfahren beim BfArM erfolgreich durchlaufen haben. Anschließend werden sie - in Abhängigkeit von vorliegenden oder geplanten Nachweisen positiver Versorgungseffekte - dauerhaft oder zur Erprobung im DiGA-Verzeichnis gelistet.

Das Verzeichnis enthält je DiGA die von den Herstellern angegebenen Indikationen, bei denen die Anwendung Unterstützung bietet. Die DiGA-Hersteller definieren hierzu vorab Indikationsgruppen über die ICD-Codierung und Altersgrenzen je DiGA. Dies unterstützt die Verordnenden darin, für ihre Patientinnen und Patienten eine passende DiGA zu finden.

Für manche DiGA sehen die Hersteller ärztliche Begleitleistungen vor. Wenn eine DiGA dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wird, erfolgt die Abrechnung dieser ärztlichen Begleitleistung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Sollte die Leistung bisher nicht im EBM abgebildet sein, erfolgt eine entsprechende Anpassung. Wird eine DiGA nur zur Erprobung aufgenommen, sieht das SGB V bei Bedarf die Aufnahme einer ärztlichen Leistung in den Bundesmantelvertrag vor.

DiGA-Verschreibung: So funktioniert es

Es können nur solche digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept verschrieben werden, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind. Dieses Verzeichnis steht auch Versicherten zur Verfügung. Sie können sich dort über geprüfte Anwendungen informieren.

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten verordnen eine DiGA, wenn sie zur Einschätzung gelangen, dass diese eine sinnvolle Unterstützung für die Behandlung sein könnte. Zu prüfen sind dabei auch, ob die Patientin oder der Patient zur geeigneten Altersgruppe gehört und ob Kontraindikationen vorliegen, die gegen eine Behandlung mit der Anwendung sprechen.

Unter Umständen sind DiGA auch nicht für jeden Versicherten (und jeden Behandelnden) das Richtige.

Um den Mehraufwand für Verordnende gering zu halten, werden DiGA über bestehende und etablierte Prozesse verschrieben. Dafür wird das Muster 16 verwendet. Es können die gewohnten Arztinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme und Krankenhausinformationssysteme genutzt werden.

Hinweise zum Ausfüllen der Verordnung finden Sie hier: KBV - Digitale Gesundheitsanwendungen

Im folgenden Schaubild ist der Verordnungsprozess übersichtlich dargestellt:

DiGA: Prozess mit Verordnung (Grafik)
AOK Mediendienst

Grundsätzlich kann jeder Arzt jede im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendung auf Rezept verordnen. Theoretisch wäre auch die Verordnung einer Diabetes-App durch einen Psychotherapeuten grundsätzlich möglich. Es gibt jedoch auch Anwendungen die nur von einer bestimmten Facharztgruppe verordnet werden können, weil zum Beispiel vor der Verordnung eine ärztliche Leistung erbracht werden muss.

Zum Start der Digitalen Gesundheitsanwendungen erhält der Patient vom Arzt noch ein Papierrezept. Dies kann digital als Scan im jeweiligen Onlineportal der Krankenkasse, per Post oder persönlich in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse eingereicht werden. Mittelfristig sollen elektronische Verordnungen über die Telematikinfrastruktur erfolgen.

DiGA bei der Krankenkasse beantragen

Ab 1. Januar 2025 wird der Papierprozess abgelöst und die DiGA-Verordnungen sollen per elektronischer Verordnungen (E-Rezept) erfolgen.

Versicherte haben auch die Möglichkeit, für sich eine DiGA direkt bei der Krankenkasse zu beantragen. Dafür muss der medizinische Grund für den Einsatz der DiGA nachgewiesen und gegebenenfalls Kontraindikationen oder Ausschlusskriterien abgeprüft und ausgeschlossen werden.

DiGA: Prozess ohne Verordnung (Grafik)
AOK Mediendienst

Liegen alle Unterlagen vollständig vor, übermittelt die Krankenkasse dem Versicherten einen Rezeptcode: Die DiGAs können von den Herstellern über die gängigen App-Stores vertrieben werden. Der Versicherte gibt nach Download der App den Rezeptcode ein, den er zuvor von der Krankenkasse erhalten hat, und mit dem die Anwendung gestartet werden kann.

Entsprechend dem Sachleistungsprinzip erfolgt die Abrechnung ausschließlich zwischen Krankenkasse und Hersteller.

Wie geht es mit der Verordnung/dem Antrag weiter?

Die ärztliche Verordnung muss vom Versicherten bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das kann digital als Scan im jeweiligen Onlineportal der AOK, per Post oder persönlich in einer Geschäftsstelle erfolgen. Nachdem die AOK die Verordnung/den Antrag geprüft hat, übermittelt sie einen Rezeptcode an den/die Versicherten. Damit kann der/die Versicherte die jeweilige Webanwendung oder App aktivieren und für die festgelegte Anwendungsdauer nutzen.

Im Hintergrund checkt der DiGA-Hersteller den Rezeptcode bei der AOK und reicht anschließend die Abrechnung ein.

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Quellen und weiterführende Informationen

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