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Wundversorgung

Verordnung von Verbandstoffen

Informationen zur Wundversorgung

Verbandstoffe stellen einen wichtigen Kostenfaktor in der Versorgung dar. Sie sind relevant für Ihr Verordnungsvolumen.

Die Vertragspreise für Verbandstoffe sollten in der Software Ihrer Arztpraxis abgebildet. Bitte beachten Sie diese bei der Auswahl der Produkte. Insbesondere die Wahl von Alternativen zu den „Markenprodukten“ bietet ein hohes Einsparpotential. Auch die namentliche Verordnung eines „Markenproduktes“ als Import bietet teils hohe Wirtschaftlichkeitsreserven – bei gleicher Qualität.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern haben wir für Sie eine Übersicht mit Informationen zu Preisen von Verbandstoffen zusammengestellt.

Weitere Hinweise

Was muss sonst bei der Verordnung von Verbandstoffen beachtet werden?

  • Die Qualität eines Verbandstoffes lässt sich nicht vom Preis ableiten.
  • Verordnen Sie nur die tatsächlich benötigte Qualität. Beispielsweise ist eine dauerhafte Versorgung mit silberhaltigen Verbandstoffen in der Regel nicht erforderlich.
  • Die Apotheke/der Lieferant ist nicht verpflichtet das verordnete Produkt gegen ein kostengünstigeres Produkt auszutauschen. Bei namentlicher Verordnung darf er kein teureres Produkt auswählen, beispielsweise bei Verordnung eines Importes.
  • Auch bei Verbandstoffen gilt: Die verordnete Menge muss zum Krankheitsbild passen.
  • Wählen Sie den Verbandstoff passend zum Wundzustand.
  • Prüfen Sie die Wechselfrequenz und den Verbrauch.
  • Passen Sie die Produktgröße der Wundfläche an.
  • Medizinprodukte ohne den Zusatz Verbandstoffe/Pflaster sind nicht verordnungsfähig
  • Verbandstoffe, die zur Versorgung von Stoma, Tracheostoma- und zur Sondenkostversorgung dienen, werden monatlich über Pauschalen abgerechnet.
  • Machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Verlassen Sie sich nicht ungeprüft auf die Anforderungen Dritter.

Handout Wundversorgung

Dokumente der AOK Niedersachsen

Checkliste zu Silberverbänden

Bei der Verwendung von Silberverbänden beachten Sie bitte die empfohlenen Einsatzbereiche, die Anwendungsdauer, mögliche Kontraindikationen und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Da Sie Silberverbände verordnen, haben wir für Sie eine Checkliste erstellt:

  • Leitlinien-Empfehlung1: Bei infizierten und infektionsgefährdeten Wunden.
  • Silberverbände maximal 1 bis 2 Wochen anwenden.
  • Anschließend die Wunde und den Behandlungsansatz erneut beurteilen.2
  • Bei ausbleibendem Erfolg: Andere Maßnahmen ergreifen.

Silberhaltige Wundverbände bewusst verordnen

Grundsätzlich sind bei der Verordnung zu beachten:

  • die empfohlenen Einsatzbereiche,
  • die Einhaltung einer sinnvollen Liegedauer bzw. einer angemessenen Wechselfrequenz,
  • mögliche Kontraindikationen und das
  • Wirtschaftlichkeitsgebot.

Handout Silberhaltige Wundauflagen

Dokumente der AOK Niedersachsen

Hintergrundinformationen

1 Quelle: 091-001l_S3_Lokaltherapie_chronischer_Wunden_2012-06 (dga-gefaessmedizin.de).

2 Quelle: https://www.icwunden.de/fileadmin/Fachinfos/2012_konsensus_silber.pdf.