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Febuxostat

Verordnungseinschränkung in Arzneimittel-Richtlinie

Verordnungseinschränkungen für Febuxostat

Zur Behandlung erhöhter Harnsäurespiegel stehen insbesondere Febuxostat und Allopurinol zur Verfügung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 eine Verordnungseinschränkung für Febuxostat beschlossen.1

Febuxostat ist zukünftig nur noch auf Kassenrezept verordnungsfähig, wenn

  • Patientinnen oder Patienten eine Unverträglichkeit bzw. ein hohes Risiko für eine Unverträglichkeit gegenüber Allopurinol aufweisen oder
  • ein Therapieversuch mit patientenindividuell optimierter Therapie mit Allopurinol erfolglos geblieben ist.2

Begründend für den Beschluss ist, dass die Jahrestherapiekosten von Allopurinol deutlich unter denen von Febuxostat liegen.3

Wichtig: Bitte prüfen Sie daher, welche Patientinnen und Patienten Sie von Febuxostat auf Allopurinol umstellen können. Für Neueinstellungen steht entsprechend der Arzneimittel-Richtlinie nur Allopurinol zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

1 Beschluss abrufbar unter: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5592/2022-08-18_AM-RL-III_Nr29a-Febuxostat_BAnz.pdf (letzter Zugriff am 08.11.2022). 

2 Dies gilt nur, solange Febuxostat mit Mehrkosten im Vergleich zu Allopurinol verbunden ist. 

3 Vergleich der günstigsten verfügbaren Fertigarzneimittel: Febuxostat 80mg Heumann (84 Stück, 22,98 Euro) und Allopurinol AL 300mg (100 stück, 15,15 Euro), Preisstand 01.11.2022.

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