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Gestationsdiabetes

Informationen zum Screening

Screening auf Gestationsdiabetes

Die Mutterschaftsrichtlinie sieht seit März 2012 vor, dass jeder Schwangeren zwischen dem sechsten und siebten Schwangerschaftsmonat ein Screening auf Gestationsdiabetes angeboten wird. Dieses Screening-Verfahren wird als zweizeitiges Screening bezeichnet, da für die Diagnosestellung ein zweiter Test erforderlich ist.

Zunächst erfolgt ein 50-g-GCT (Glucose-Challenge-Test). Hierbei wird die Plasmaglucosekonzentration eine Stunde nach der oralen Gabe von 50 g Glucoselösung bestimmt. Dieser Test kann unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit stattfinden. Ergibt der 50-g-GCT Plasmaglucosewerte ≥ 135 mg/dl, wird zeitnah nach einer Nüchternperiode von mindestens 8 Stunden ein diagnostischer 75-g-oraler Glucosetoleranztest (oGTT) durchgeführt.1,2

Die Verordnung von Diagnostika erfolgt im Rahmen des Sprechstundenbedarfs. In Niedersachsen ist dies in der Anlage 1 zur Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und den Verbänden der Krankenkassen geregelt. In der Anlage ist aufgeführt, dass sowohl der oGTT als auch Glucosepulver als Rezeptur verordnungsfähig sind.

Wirtschaftliche Verordnung beim Screening auf Gestationsdiabetes

Es befinden sich Glucose-Fertiglösungen auf dem Markt. Diese Fertigarzneimittel sind als oGTT zugelassen.

Achtung: Der Bezug von Glucoselösungen sowohl als Fertigprodukt als auch als Rezeptur ist im Sprechstundenbedarf unwirtschaftlich!

Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Glucose als Pulver in Portionen (Tütchen) über die Apotheken bezogen werden. Da Glucose-Monohydrat wesentlich schneller wasserlöslich ist als wasserfreie Glucose, wird die Verordnung von Glucose-Monohydrat empfohlen. Dabei ist zu beachten, dass 55 g Glucose-Monohydrat 50 g wasserfreier Glucose und 82,5 g Glucose Monohydrat 75 g wasserfreier Glucose entsprechen.

  • Verordnungsbeispiel zum 50-g-GCT: 10 x 55 g Glucose-Monohydrat
  • Verordnungsbeispiel zum 75-g-oGTT: 10 x 82,5 g Glucose-Monohydrat

Hinweise für die Herstellung der Glucoselösung in der Praxis

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Tütchen vollständig entleert sind.
  • Der Inhalt der Tütchen ist in 20 – 25 °C warmem Wasser aufzulösen.
  • Beim Auflösen können sich Rückstände bilden. Wird die Lösung in einer Schraubflasche zubereitet, können die Glucosereste durch Schütteln gelöst werden.
  • Die Flaschen werden anschließend in der Spülmaschine gereinigt.

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformationen

1 Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). 2023. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3335/Mu-RL_2023-09-28_iK-2023-12-19.pdf Abruf am 12. März 2024.

2 Quelle: Schäfer-Graf, U., Laubner, K., Hummel, S. et al. Gestationsdiabetes mellitus (GDM), Diagnostik, Therapie und Nachsorge: Kurzfassung der S3-Leitlinie (AWMF-Registernummer: 057-008). Die Diabetologie 2023; 19:56-66.