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Beyfortus®

Informationen zur wirtschaftlichen Verordnung

Verordnung von Beyfortus® (Nirsevimab)

Beyfortus® mit dem Wirkstoff Nirsevimab ist zur Prävention von Respiratorischen Synzytial-Virus-(RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison zugelassen. Es gibt damit neben Synagis® eine weitere Prophylaxe-Therapie für RSV-Erkrankungen.


Verbindliche Voraussetzungen für die Versorgung mit Arzneimitteln zur Prävention von RSV-Erkrankungen finden sich im aktualisierten Therapiehinweis zu Respiratorisches-Synzytial-Virus-Antikörpern in den Arzneimittel-Richtlinien.

Der Therapiehinweis ist mit Beschluss vom 2. November 2023 neu gefasst worden. Dabei wurden die Verordnungsmöglichkeiten von Nirsevimab bei Risikogruppen konkretisiert.

Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann eine Verordnung auf Kassenrezept (Muster 16, eRezept) nach Maßgabe des Therapiehinweises zur RSV-Prophylaxe in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen.

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