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Hinweis auf Erweiterung: Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen

Prüfbeginn

Die Erweiterung wird für Verordnungszeiträume ab Q4/2021 geprüft.

Kurzbeschreibung

Die bereits durchgeführte Prüfung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen wird um die Wirkstoffe Bevacizumab (exkl. IVOM), Filgrastim, Pegfilgrastim, Rituximab, Somatropin, Teriparatid und Trastuzumab erweitert.

Detailbeschreibung

Die Details sind in der Beschreibung des Prüfthemas „Wirtschaftliche Verordnungsweise von Biologika bei Verfügbarkeit von Biosimilar-Alternativen“ enthalten

Quellen und weiterführende Links

Weiterführende Informationen

Haftungsausschluss

Unser Vorgehen ist geprägt vom Wirtschaftlichkeitsprinzip des SGB V, d.h. durch ein verantwortungsvolles Umgehen mit Versichertengeldern einerseits, und einem fairen, transparenten Verfahren andererseits, das insbesondere unnötige Prüfverfahren vermeiden soll. Unsere gesetzliche Prüfpflicht gemäß §§ 12, 106 SGB V i. V. m. der Vereinbarung nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB V über Inhalt und Durchführung der Beratung und der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung (Prüfvereinbarung Baden-Württemberg) in der Fassung vom 1. Januar 2017, geändert mit Wirkung zum 1. Januar 2019, bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir uns unangekündigte Prüfungen auch zu nicht im Vorfeld kommunizierten Themen und auch bezogen auf den maximal zulässigen Prüfzeitraum vorbehalten müssen.

(Stand: 08.04.2021)

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