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Vertrag über die Durchführung einer Tonsillotomie

Informationen zum Tonsillotomie-Vertrag im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung

Tonsillotomie-Vertrag als PDF

Beigefügt finden Sie den Tonsillotomie-Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der AOK Rheinland/Hamburg. Dieser Vertrag regelt die operative Teilentfernung der Gaumenmandel bei Kindern mit der Indikation einer nichtinfektiösen kindlichen Tonsillenhyperplasie.

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