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Hautkrebsvorsorge-Verfahren für Schleswig-Holstein

Vertragspartner sind die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein und die AOK NordWest (vormals AOK Schleswig-Holstein). Der Vertrag ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.

Ziel der Vereinbarung

  • Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen,
  • Schulungen einzelner Versicherten zur allgemeinen Prävention durchzuführen,
  • eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.

Teilnahmeberechtigte Vertragsärzte

  • im Bereich der KVSH zugelassene Ärzte/Ärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Fachärzte/Fachärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten in einem hier zugelassenen MVZ (Medizinischem Versorgungszentrum)

Die Teilnahme am Vertrag muss durch die KV Schleswig-Holstein genehmigt werden. Bedingung ist die Qualifikation des Antragstellers zur Hautkrebsvorsorge analog der Krebsfrüherkennungsrichtlinie.

Dokumente der AOK NordWest Schleswig-Holstein