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Vertrag

KopfschmerzSPEZIAL

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag über die Integrierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Kopfschmerzen und Migräne gemäß § 140a SGB V
Stand:
21.01.2021
Inkrafttreten:
15.12.2018
Vertragspartner:
Charité-Universitätsmedizin Berlin, UMR Rostock

Was sind die Ziele des Vertrages?

  • leitliniengerechte Therapie mit kontrollierter Schmerzmitteleinnahme
  • Patientenschulungen zur Erkrankung und Anleitung zum korrekten Selbstmanagement
  • Vermeidung von Notfallbehandlungen wegen chronischem Kopfschmerz und Migräne
  • Signifikante Reduktion der individuellen Kopfschmerztage im Monat mit Verbesserung der Lebensqualität und Patientenzufriedenheit durch Therapiekontinuität und Krankheitsverständnis der Versicherten
  • Reduktion der dokumentierten Arbeitsunfähigkeitstage wegen chronischem Kopfschmerz und Migräne um 15% im Vergleich zum Vorjahr
  • Teilnahme ohne Unterbrechung im Rahmen des Moduls 2 und mindestens ein Quartal Teilnahme im Rahmen des Moduls 4 beim Kooperationspartner, insgesamt darf die Abbruchrate der teilnehmenden Versicherten nicht 5% überschreiten

Was sind die Vertragsinhalte?

Das Versorgungsprogramm „KopfschmerzSPEZIAL“ richtet sich an volljährige Versicherte, bei denen die Gefahr eines chronischen Kopfschmerzes besteht oder die bereits unter chronischem Kopfschmerz leiden. Im Mittelpunkt steht die enge Zusammenarbeit von Spezialisten verschiedener Fachgruppen der Charité und der Universitätsmedizin Rostock (Neurologen, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten) und besonders qualifizierten Haus- und Fachärzten.

Nach eingehender Untersuchung durch einen Neurologen der Charité bzw. der Universitätsmedizin Rostock (UMR) erhält der Versicherte eine individuelle Therapieempfehlung, die auf Art und Schwere des Kopfschmerzes abgestimmt ist. Im Anschluss erfolgt die Betreuung durch Haus- und Fachärzte, die mit der Charité/der UMR kooperieren.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmebedingungen Versicherte

  • Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos
  • Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten mit den Indikationen Migräne, chronischer Kopfschmerz vom Spannungstyp, Medikamenten-induzierter Kopfschmerz, Cluster-Kopfschmerz, Trigeminusneuralgie, atypischer Gesichtsschmerz sowie unbefriedigt eingestellte Migränepatienten und Patienten mit episodischem Spannungskopfschmerz
  • Der behandelnde Arzt entscheidet über Notwendigkeit einer Überweisung zum Neurologen der Charité (Hochschulambulanz) bzw. der Universitätsmedizin Rostock oder der Versicherte vereinbart selbstständig ohne Überweisung einen Termin

Welche Vorteile haben die Versicherten?

  • Betreuung durch Kopfschmerzspezialisten der Charité/der UMR und gut koordinierte Nachbehandlung durch einen besonders qualifizierten Haus- oder Facharzt
  • Erweiterte qualifizierte Diagnostik
  • Gezielte Beratung und Betreuung bei der individuellen Therapie und im Behandlungsverlauf
  • Erlernen von Entspannungsverfahren
  • Besonderes Terminmanagement mit verkürzten Wartezeiten
  • Gut abgestimmte Arzneimitteltherapie, die unerwünschte Nebenwirkungen vermeidet
  • Bei Bedarf zusätzliche verhaltens- und bewegungstherapeutische Behandlung direkt vor Ort
  • Spezifische Informationen in Form von Patientenschulungen

Weiterführende Informationen

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