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Abrechnung und Datenaustausch für Arztpraxen

Der Vertrag über den Datenaustausch (DA-Vertrag) ist eine Anlage des Bundesmantelvertrags. Der DA-Vertrag legt die Inhalte der elektronisch zu übermittelnden Abrechnungsgrundlagen fest.

Abrechnung für Ärzte

Darüber hinaus enthält er Regelungen über die Datenlieferungen für die Wirtschaftlichkeits- und Zufälligkeitsprüfung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.

Der Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über den Datenaustausch auf Datenträgern umfasst Regelungen zu:

  1. Datenlieferungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Krankenkassen beziehungsweise an den GKV-Spitzenverband
    • Aufbereitung und Weiterleitung der Abrechnungsunterlagen
    • Austausch statistischer Daten
    • Übermittlung von Stammdaten
  2. Datenlieferungen an die Prüfungsstellen nach § 106c SGB V
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen (nach § 106b SGB V)
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen / Zufälligkeitsprüfung (Stichprobenprüfung) nach § 106a SGB V
  3. Technische und organisatorische Form der Datenübermittlung  (Technische Anlage)
  4. Geltung des Vertrags

Zum Vertrag über den Datenaustausch

Den Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Datenaustausch auf Datenträgern hält der GKV-Spitzenverband auf seiner Website zum Download bereit. 

Technische Anlagen zum Datenaustausch hält das Portal GKV-Datenaustausch unter anderem für Ärzte bereit.

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