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Neue G-BA-Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege

Patienten, die außerklinische Intensivpflege erhalten, sollen besser versorgt werden. Wie sich dieses Ziel erreichen lässt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer neuen Richtlinie beschrieben. Eine wesentliche Neuerung: Ärzte sollen nun frühzeitig und regelmäßig prüfen, ob bei beatmungspflichtigen Patienten eine Entwöhnung von der Beatmung in Frage kommt.

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Seniorin mit Beatmungsgerät zu Hause (Symbolbild)
iStock.com/ajr_images

Ab wann gilt die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege?

Der Gemeinsame Bundesausschuss listet in der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) eine Auswahl von Therapieleistungen auf, die Ärzte verordnen können. Zudem konkretisiert der G-BA, welche Voraussetzungen für die Verordnung gelten und wie die Zusammenarbeit der betreuenden Berufsgruppen koordiniert wird.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft nun die Richtlinie des G-BA. Sofern keine Einwände bestehen, wird die AKI-RL im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am nachfolgenden Tag in Kraft. Parallel haben inzwischen die Verhandlungen zu den Rahmenempfehlungen nach § 132l SGB V zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der spezialisierten Leistungserbringer begonnen.

Nach Angaben des G-BA können Ärzte erst ab dem 1. Januar 2023 nach der Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege verordnen. Bis dahin gelten die bisherigen Verordnungsmöglichkeiten, die bei einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege bestehen. Sie sind in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des G-BA (HKP-RL) geregelt. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Verordnungen, die vor dem 1. Januar 2023 nach der HKP-RL ausgestellt werden, bis zum 31. Oktober 2023 weiter gelten. 

Vier Jahre nach dem Inkrafttreten evaluiert der G-BA, wie die Richtlinie umgesetzt wird und wie sie sich auf die Versorgung auswirkt.

Ambulante Pflege für schwerkranke Menschen

Derzeit befinden sich in Deutschland viele tausend Menschen in außerklinischer Intensivpflege, werden also außerhalb von Krankenhäusern betreut. Die meisten dieser Patienten werden nach Angaben des G-BA beatmet oder sind tracheotomiert. Für 2019 weisen Statistiken mehr als 22.000 Fälle aus. 

Grundsätzlich richtet sich die außerklinische Intensivpflege an Patienten, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich ein Risiko für lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen besteht. Diese Menschen haben einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Beispielsweise überwachen Pflegefachkräfte die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen ein Beatmungsgerät und setzen Inhalations- und Absauggeräte ein. Neben pflegerischen und medikamentösen Behandlungsmaßnahmen können Ärzte bei Bedarf auch Heilmittel wie Schluck- und Atemtherapie und die notwendigen Hilfsmittel verordnen.

Verordnung von außerklinischer Intensivpflege

Mit der neuen Richtlinie definiert der G-BA, welche Qualifikation die verordnenden und potenzialerhebenden Ärzte haben müssen. Das soll sicherstellen, dass die Versorgungsbedarfe von Patienten richtig und vollständig erfasst werden.

Im Behandlungsplan werden jeweils die individuellen Therapieziele und -maßnahmen konkretisiert. Bei Beatmungspatienten sollen Ärzte zum Beispiel regelmäßig erheben, ob eine vollständige Entwöhnung oder nur noch unterstützende Beatmung möglich ist.

Die Potenzialerhebung soll mindestens zwei Jahre lang wiederholt stattfinden. Wenn nach diesem Zeitraum gemeinsam durch den verordnenden und potenzialerhebenden Arzt abschließend festgestellt wird, dass auch perspektivisch kein Potenzial vorliegen wird, sind zukünftige Verordnungen auch ohne Potenzialerhebung möglich. Ungeachtet dessen, kann das Potenzial weiterhin erhoben werden, wenn der verordnende Arzt oder der Patient dies für nötig erachten oder es Hinweise aus Begutachtungen des Medizinischen Dienstes gibt. Bei Patienten, bei denen langfristig keine Aussicht mehr besteht, auf die Beatmung oder die Trachealkanüle zu verzichten, steht dann die Therapieoptimierung im Vordergrund.

Zudem verantworten die verordnenden Ärzte die Koordination der medizinischen Behandlung: An der außerklinischen Versorgung wirken neben Pflegefachkräften in der Regel mehrere Gesundheitsfachberufe mit, beispielsweise Logopäden, Atmungs-, Ergo- und Physiotherapeuten sowie Hilfsmittelversorger.

Im Krankenhaus kann die außerklinische Intensivpflege im Rahmen des Entlassmanagements für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen verordnet werden. Bei Patienten, die beatmet werden oder eine Trachealkanüle haben, muss bereits im Krankenhaus geprüft werden, ob das Potenzial für eine Entwöhnung beziehungsweise die Entfernung der Kanüle besteht.

Damit gerade bei dieser speziellen Patientengruppe die Überleitung in die außerklinische Intensivpflege gelingt, hat der G-BA zudem Regelungen getroffen, die ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen von Krankenhaus, Krankenkasse, Versicherten beziehungsweise den Familien und Leistungserbringern vorsehen.

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