Fachportal für Leistungserbringer

Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" veröffentlicht

Die modellhafte Implementierung des Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" hat im September 2021 begonnen. Er definiert Anforderungen an die allgemeine Pflege und Reinigung von Mund, Schleimhaut, Zunge, Zähnen sowie Zahnersatz. Ziel ist es, die Mundhygiene der betroffenen Personen zu verbessern beziehungsweise aufrecht zu erhalten.

News Pflege
Pflegerin schaut sich den Mund einer älteren Dame genau an
iStock.com/CasarsaGuru

10. pflegerischer Standard des DQNP

Der Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" steht ab sofort als Sonderdruck, einschließlich Kommentierung und Literaturanalyse zur Verfügung. Dieser kann direkt über die Homepage des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) bestellt werden.

Ziele des Expertenstandards Mundgesundheit

Der DNQP definiert im Expertenstandard Mundgesundheit, welche Ziele er mit dem neuen Werk erreichen will. So gehen die Verfasser vorrangig auf folgende Ziele ein:

  • Die Mundgesundheit der Pflegebedürftigen durch Information, Anleitung oder das (zeitweise) Übernehmen von Maßnahmen erhalten.
  • Falls die Mundgesundheit beeinträchtigt ist: Diese durch gezielte Maßnahmen aus dem Expertenstandard verbessern.
  • Die pflegerische Unterstützung bei der Mundpflege optimieren, indem Pflegeeinrichtungen den Expertenstandard in ihrem Betrieb umsetzen.

Expertenstandard Mundgesundheit: Aufgaben für Pflegefachkräfte

Der Expertenstandard definiert die Mundgesundheit als pflegerische Aufgabe. Sie ist Teil der Grundpflege und erfordert entsprechende Pflegemaßnahmen, um einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der Mundgesundheit zu leisten. Der Standard erklärt, welche Aufgaben die Pflegeeinrichtungen und Pflegefachkräfte übernehmen müssen.

Zu den Aufgaben gehören folgende Punkte:

  • pflegerischen Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege erkennen
  • Gemeinsam mit dem Menschen und seinen Angehörigen Maßnahmen zur Mundgesundheit planen
  • Bei der korrekten Durchführung der Maßnahmen helfen oder, wenn es notwendig ist, die Umsetzung der Maßnahmen vollständig übernehmen

Wer ist vom Expertenstandard Mundgesundheit betroffen?

Dieser Expertenstandard soll in allen Bereichen, in denen professionelle Pflege geleistet wird, Anwendung finden. Dazu gehören akutpflegerische Settings wie Krankenhäuser, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen ebenso wie ambulante oder häusliche Versorgungsarrangements und vollstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Wie geht es mit dem Expertenstandard Mundgesundheit weiter?

Seit September 2021 bis März 2022 findet die modellhafte Implementierung des Expertenstandards statt. Rund 30 Einrichtungen der stationären Altenhilfe, der ambulanten Pflege und der Krankenhausversorgung wenden erstmalig den neuen Standard in ihren betriebsinternen Abläufen an.

Die praktische Erprobung soll zeigen, wie praxistauglich und akzeptiert der neue Expertenstandard ist. Gleichzeitig soll sie die spätere Einführung in allen Pflegeeinrichtungen erleichtern.

Während der Implementierungsphase in circa 30 ambulanten und stationären Langzeitpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sind noch Änderungen am Expertenstandard Mundgesundheit möglich. Ist diese abgeschlossen, soll der Expertenstandard mit den Erkenntnissen aus der modellhaften Implementierung erweitert und im Anschluss final veröffentlicht werden.

Übersicht Expertenstandards

Eine Übersicht aller bereits implizieren, modellhaft implementierten oder geplanten Expertenstandards des DNQP befindet sich auf der entsprechenden Internetseite „Expertenstandards“.Eine Übersicht aller bereits implizieren, modellhaft implementierten oder geplanten Expertenstandards des DNQP befindet sich auf der entsprechenden Internetseite „Expertenstandards“.

Weiterführende Information

Kontakt zu Ihrer AOK

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten