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Organspende-Register startet stufenweise

Das seit langem geplante Online-Organspende-Register geht online.

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Foto: Transport eines Spenderorgans
iStockfoto/sturti

Auftakt am 18. März

Das seit langem geplante Online-Register zu Organ- und Gewebespenden in Deutschland startet in die erste Phase. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, können Bürgerinnen und Bürger ab 18. März 2024 ihre Erklärung zur postmortalen Spende von Organen oder Gewebe über das Portal www.organspende-register.de abgeben. Betreiber ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Krankenhäuser sollen vom 1. Juli an die Spendenbereitschaft von Verstorbenen regulär über das Portal abrufen können. „Der Start wird hoffentlich für viele Menschen ein Anstoß sein, sich erstmals oder erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen“, sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
 

Bis zum vollumfänglichen Betrieb dauert es jedoch noch bis zum Jahreswechsel. Bis dahin müssen bei allen Beteiligten noch technische Voraussetzungen geschaffen werden.  Potenzielle Spenderinnen und Spender können sich im Portal zunächst mithilfe ihrer elektronischen Identität authentifizieren. Dafür können Interessierte zu Beginn des Registers die sogenannte eID-Funktion, die elektronische Identität ihres Personalausweises nutzen. Ab September sollen Versicherte dann auch die sogenannte Digitale Identität für Versicherte – kurz: GesundheitsID – nutzen können. Die Krankenkassen haben ab März 2024 sechs Monate Zeit, ihren Versicherten die GesundheitsID via App zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Juli für Kliniken verpflichtend

Krankenhäuser können ab dem Start des Registers sofort nach Spenderinnen und Spendern suchen, sofern sie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür erfüllen. Für die Abfrage weisen sich die Berechtigten – Transplantationsbeauftragte aus dem ärztlichen oder pflegerischen Dienst - mithilfe ihres elektronischen Heilberufeausweises aus. Erst ab 1. Juli müssen die Kliniken an das Register angeschlossen sein und die Möglichkeiten einer Organentnahme regelhaft über das Register klären. Schließlich kommen ab 1. Januar 2025 auch die Gewebeeinrichtungen hinzu. Sie werden den Entnahmekrankenhäusern gleichgestellt und können über das Abrufportal ebenso direkt klären, ob Verstorbene als Gewebespender infrage kommen. 

Die Dokumentation dieser persönlichen Entscheidung sei schon aus Respekt vor den Menschen geboten, die teilweise seit Jahren auf ein Spenderorgan warten, so Carola Reimann. „Sie ist auch wichtig im Hinblick auf die eigenen Angehörigen, die sonst im Ernstfall mit der Entscheidung über die Organspende allein gelassen würden.“ Das Bundesgesundheitsministerium rät, im Übergangszeitraum bis zum vollständigen Start des Registers im Januar 2025 die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich noch schriftlich in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung zu dokumentieren, damit gewährleistet ist, dass sie im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt wird.