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Vertrag Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung

Die AOK Rheinland/Hamburg hat zum 1. April 2016 einen neuen Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Sinne des § 31 Abs. 5 SGB V nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V geschlossen.

Was regelt der Vertrag?

Dieser Vertrag regelt die Versorgung aller Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg sowie aller durch die AOK Rheinland/Hamburg betreuten Anspruchsberechtigten mit Standard- und Spezialnahrung.

Der Vertrag löst die bis zum 31.03.2016 gültige Versorgung über die bestehende Anlage 5 des im Jahre 2013 neu vereinbarten Rahmenvertrages (§ 127 Abs. 2 SGB V) ab.

Auch die Versorgung aus Apotheken in Hamburg und Nordrhein-Westfalen mit Standard- und Spezialnahrung wird ab dem 01.04.2016 nur noch über den Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Sinne des § 31 Abs. 5 SGB V nach § 127 Abs. 2 und 2a SGB V möglich sein.

Vertrag und Ergänzungsvereinbarung

Ergänzend zum Vertrag über die Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung ist der Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung möglich, die eine modifizierte Preisregelung umfasst. Ein Abschluss der Ergänzungsvereinbarung ist frühestens mit Wirkung zum 01.10.2016 möglich.

Voraussetzung für den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung ist der Vertragsbeitritt bzw. Abschluss des Vertrags.

Dokumente der AOK Rheinland/Hamburg Rheinland

Beitritt zum Vertrag

Sofern Sie dem Vertrag beitreten wollen, senden Sie bitte

  • ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Exemplar der Anlage 2 (Beitritts- und Anerkennungserklärung) im Original
  • im Falle eines Verbandsvertrages zwei unterzeichnete Vertragsexemplare im Original (Anlage 2 entfällt in diesem Fall für den Verband)
  • bei Rezept-Abrechnung über ein Rechenzentrum die ausgefüllten und unterzeichneten Anlagen 4a, 5 und 6 im Original
  • eine Kopie Ihrer Präqualifizierungsurkunde (Präqualifizierung für die Produktgruppe 03)
  • ab dem 01.01.2022 zusätzlich einen Nachweis (Kopie Ihrer Präqualifizierungsurkunde) über den Versorgungsbereich 03F15

an folgende Adresse:

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Bereich Leistungen
Abteilung Arzneimittel
Team Arzneimittelmanagement
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf

bzw. vorab  per E-Mail an enterale_ernaehrung@rh.aok.de

Abschluss der Ergänzungsvereinbarung

Sofern Sie zusätzlich zum Vertragsbeitritt oder -abschluss die Ergänzungsvereinbarung abschließen wollen, senden Sie bitte zwei unterzeichnete Exemplare der Ergänzungsvereinbarung im Original (mit Angabe Ihrer Adresse, Ansprechpartner und IK auf dem Deckblatt)

an folgende Adresse:

AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Geschäftsbereich Arzneimittel/Apotheken
Stichwort: Enterale Ernährung
Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf

bzw. vorab  per E-Mail an enterale_ernaehrung@rh.aok.de

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