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Vertrag

Arzneimittellieferverträge

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Arzneilieferungsvertrag Primärkassen
Stand:
01.05.2013
Inkrafttreten:
01.05.2013
Vertragspartner:

Vertragsgegenstand

Ergänzend zum Rahmenvertrag, der zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen wird, vereinbaren die AOKs mit den Apothekerverbänden auf Landesebene auf Grundlage von § 129 Abs. 5 SGB V vertragliche Regelungen insbesondere zur Versorgung mit Arznei- /Verbandmittel, Impfstoffen und Medizinprodukten.

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