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Unterlagen zum PzV-Vertrag

Vertragsunterlagen und Anhänge

Kinder- und Jugendärzte koordinieren die medizinische Behandlung ihrer jungen Patienten. An diesem Vertrag teilnehmende Ärzte verpflichten sich u.a. zur Behandlung nach evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien. Bei der ärztlichen Fortbildung konzentrieren sie sich auf typische kinder- und jugend(haus)ärztliche Fragestellungen. Sie verbessern die Prozessqualität durch ein Qualitätsmanagement, das auf die besonderen Bedingungen einer pädiatriezentriert tätigen Kinder- und Jugendarztpraxis zugeschnitten ist. Durch erweiterte Leistungen zur Vorsorge und Früherkennung ergänzen sie die kinder- und jugendärztliche Regelversorgung.

Die Anlagen 4a und 4b (Teilnahmeerklärung des Kinder- und Jugendarztes sowie Änderungsmeldung des Kinder- und Jugendarztes) können bei der BVKJ-Service GmbH angefordert werden. 

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