Die Leistungen während einer Vorsorgemaßnahme richten sich nach den Bedürfnissen des Versicherten. Das Spektrum an Leistungen ist vielfältig.
Erbringer von Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind dazu verpflichtet, sich an der externen Qualitätssicherung zu beteiligen.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen müssen den Krankenkassen Angaben zur Abrechnung elektronisch übermitteln.
Weitere Themen
Auf Antrag zahlen die Rehabilitationsträger einen einmaligen gesetzlich definierten Zuschuss zu den Energiekosten des Jahres 2022 aus.
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen können coronabedingte Mehraufwendungen und pandemiebedingte Minderbelegung beantragen.
Für die gesetzlichen Krankenkassen gilt das Ziel "Rehabilitation vor Pflege" und die Umsetzung von "ambulant vor stationär".
Wichtige Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder zur Zuzahlungen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Informationen zum elektronischen AOK-Zahlungsavis