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Kostenerstattungen PoC-Antigen-Tests
Die Kostenerstattungen für die PoC-Antigen-Tests (Schnelltest) können über das Marktpartnerportal für den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 28. Februar 2023 wie folgt beantragt werden:
Ab dem 1.12.2022 entstandene Beschaffungskosten und Durchführungsaufwendungen sind spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Kalendermonat, in dem der Anspruch entstanden ist, geltend zu machen. Anträge, die nach diesen Zeitpunkten bei der Pflegekasse eingehen, sind nicht berücksichtigungsfähig.
- GKV-Spitzenverband Richtlinien, Vereinbarungen, Formulare zum Pflegeschutzschirm
Schnelle und unkomplizierte Hilfe über das Marktpartnerportal der AOK Nordost
Für den Austausch der AOK Nordost mit Pflegeeinrichtungen und weiteren beteiligten Partnern gibt es das Marktpartnerportal
Leistungserbringer wurden von der AOK Nordost mit Anmeldeinformationen und Zugangsdaten für das Marktpartnerportal versorgt. So konnte die notwendige Unterstützung im Zuge der Corona-Pandemie unmittelbar und einfach beantragt werden.
Registrierungen für das Portal sind über eine Registrierungsanfrage möglich.
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- Marktpartnerportal der AOK Nordost Registrierungsanfrage
Ihr Ansprechpartner bei der AOK Nordost Berlin
Bei Fragen rund um das Thema Marktpartnerportal