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Vertragsabsicht

Versorgung mit TENS-Geräten

Übersicht über diese Vertragsabsicht

Veröffentlichung:
13.11.2019
Angebotsfrist:
20.11.2019
Vertragsgegenstand:
TENS-Geräte (Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) (PG 09)
Auftraggeber:
AOK Sachsen-Anhalt

TENS-Geräte (Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) (PG 09)

Die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für die Versorgung der Versicherten im Land Sachsen-Anhalt einen Vertragsabschluss nach § 127 Abs. 1 SGB V herbeizuführen. Inhalt des Vertrages sind alle im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten TENS-Geräte (Niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung), unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Qualitätsmindestanforderungen, inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen.

Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach §126 SGB V erfüllen, senden ihr Verhandlungsinteresse bitte bis zum 20. November 2019 unter dem

Kennwort: Verhandlungsinteresse PG 09-TENS-Geräte
an folgende E-Mail:

wilko.petermann@san.aok.de

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