Verträge
Die AOKs schließen mit geeigneten Anbietern Verträge über die Vergütung von Krankenbeförderungs-Leistungen. Für einen Vertragsbeitritt müssen die Anbieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Verträge mit Transportunternehmen werden auf regionaler Ebene geschlossen.
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen / Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NORDWEST
- AOK PLUS
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Sachsen-Anhalt