Informationen der AOK Bayern
Mit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 wurde die Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung neu geregelt. Demnach sind sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen (nach § 106a Absatz 2 SGB V) als auch die Krankenkassen (nach § 106a Absatz 3 SGB V) für die Abrechnungsprüfung zuständig. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben gemäß der gesetzlichen Vorgaben Richtlinien zu Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen vereinbart.