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AOK-HausarztProgramm Hessen

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum AOK-HausarztProgramm. Auf dieser Seite hat die AOK Hessen die Vertragsunterlagen, Hinweise zur Teilnahme sowie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zusammengestellt.

Teilnahme des Arztes am AOK-HausarztProgramm

Die Teilnahme am Vertrag können Hausärzte nach § 73 Abs. 1 a SGB V (das heißt auch Kinder- und Jugendärzte) mit Vertragsarztsitz und Kassenzulassung in Hessen beantragen, sowie alle Versicherten der AOK Hessen, die sich bei ihrem gewählten HzV-Hausarzt einschreiben.

Dokumente der AOK Hessen

Vorteile für Ärzte

  • Attraktive und einfache Vergütungsstruktur: Pauschalen, Zuschläge, Einzelleistungen
  • Abbau von Bürokratie: Selbstauskunft bei Qualifikationen, keine Genehmigungsprozesse, übersichtlicher Abrechnungsnachweis
  • Hausarzt/-ärztin im Zentrum der Versorgung: gestärkte Patientenbindung und höhere Anerkennung des Hausarztberufes
  • Planungs- und Zukunftssicherheit: gesichertes Honorar durch lange Vertragslaufzeit
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile: Die Arztpraxis wird attraktiv für den hausärztlichen Nachwuchs

Wie ist die Vergütung beim AOK-HausarztProgramm geregelt?

Die Vergütung ist in der Anlage 3 zum Vertrag geregelt. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Vertragssoftware.

Dem teilnehmenden Hausarzt eröffnet sich eine neue Vergütungsstruktur, die aus wesentlichen Vergütungsbausteinen pro eingeschriebenem Patienten bestehen, die sich in unterschiedliche Pauschalen und Mehraufwandspauschalen aufteilen. Die Leistungen können sowohl vom Betreuungsarzt als auch vom Vertretungsarzt abgerechnet werden.

Der Arzt erhält ein Honorar für das Erbringen hausärztlicher Versorgungsleistungen in einem vertraglich vereinbarten Rahmen. Die Vergütung erfolgt über kontaktabhängige und eine kontaktunabhängige Pauschale.

Teilnahme des Patienten am AOK-HausarztProgramm

Die Einschreibung der Patienten (Versicherte der AOK Hessen) erfolgt über eine Teilnahmeerklärung. Diese erhalten die Ärzte mit dem HzV-Starter-Paket. Weitere Exemplare können über das Faxbestellblatt, das ebenfalls dem Starter-Paket beiliegt, nachbestellt werden.

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Hinweis zum Verbleib der HzV-Einschreibeunterlagen des Patienten

Die Teilnahme- und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der Versicherten verbleibt in Ihrer Patientenakte. Eine Kopie der Teilnahme- und datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Versicherte händigen Sie bitte Ihrem Patienten aus. Ein Versand an die AOK Hessen ist nicht notwendig. Den ebenfalls vom Patienten unterschriebenen „HzV-Beleg“ senden Sie bitte regelmäßig an das vom Hausärzteverband eingesetzte Rechenzentrum.

Die Vorteile für den Patienten

Der Patient hat unter den besonders qualifizierten HzV-Hausärzten freie Arztwahl und erhält einen kompetenten Gesundheitslotsen, dessen Behandlung qualitätsgesichert ist und dem aktuellen medizinischen Stand entspricht.

Dem HzV-Patienten werden Leistungen wie z. B. tägliche Sprechstunden (Mo.-Fr.) und ein zusätzlicher Service wie mindestens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche bis 19 Uhr oder Samstagsterminsprechstunden für Berufstätige angeboten. Zusätzlich soll die Wartezeit für Patienten die an der HzV teilnehmen nach Möglichkeit auf max. 30 Minuten begrenzt werden. Durch den geringeren Bürokratieaufwand des Arztes entstehen Zeitreserven, die dem Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringen.

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Fragen zum AOK-HausarztProgramm (FAQ)

Häufige Fragen zum AOK-HausarztProgramm hat die AOK Hessen in einem umfangreichen Dokument gesammelt und beantwortet.

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Alle Unterlagen zum AOK-HausarztProgramm

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