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Vertrag

Intravitreale Injektion-Vertrag (Berlin)

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V: intravitrealer Medikamenteneingabe (IVI) in den Glaskörper des Auges (IVI-Vertrag Berlin)
Stand:
15.01.2018
Inkrafttreten:
16.07.2015
Vertragspartner:
AOK Nordost

Bekanntmachung

Die AOK Nordost hat einen Vertrag zur umfassenden Versorgung für eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige, wirksame, ausreichende und zweckmäßige Behandlung und Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit ausgewählten Augenerkrankungen mit den niedergelassenen und ermächtigten Ärzten sowie Hochschulambulanzen in der Region Berlin. Ausführliche Informationen zum Vertrag sind in der öffentlichen Bekanntmachung.

Hierzu schließt die AOK Nordost im Bundesland Berlin Verträge nach § 140a SGB V.

Dokumente der AOK Nordost Berlin

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