Die AOK Nordost hat einen Vertrag zur umfassenden Versorgung für eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige, wirksame, ausreichende und zweckmäßige Behandlung und Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit ausgewählten Augenerkrankungen mit den niedergelassenen und ermächtigten Ärzten sowie Hochschulambulanzen in der Region Berlin. Ausführliche Informationen zum Vertrag sind in der öffentlichen Bekanntmachung.
Hierzu schließt die AOK Nordost im Bundesland Berlin Verträge nach § 140a SGB V.