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AOK-Priomed Online-Sehschule

Dieser Vertrag regelt die besondere ambulante augenärztliche Versorgung von Kindern mit Amblyopie mittels einer Online-Sehschule.

Internetbasierte Therapie für Kinder mit funktioneller Sehschwäche

Hierzu haben die AOK Hessen, die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH und die Caterna Vision GmbH als Hersteller von Medizinprodukten einen Vertrag im Rahmen der besonderen Versorgung nach §140a SGB V geschlossen.

Die Online-Sehschule ist eine internetbasierte Therapie für Kinder mit einer Amblyopie (funktionelle Sehschwäche). Sie wird ergänzend zur Okklusionstherapie eingesetzt und regt aktiv die Sehentwicklung an. Die Übungen werden in Form von Online-Spielen von Zuhause durchgeführt.

Ein spezielles Wellenmuster im Hintergrund der Spiele stimuliert das Gehirn, das schwache Auge wieder zu aktivieren. Ziel ist es, die Sehstärke zu verbessern und das beidäugige, räumliche Sehen zu ermöglichen Hierzu trainiert das Kind in einer dreimonatigen Therapie täglich etwa 30 bis 45 Minuten mit abgeklebtem Auge am heimischen Computer, Laptop oder Tablet. Durch die Online Spiele wird die Motivation für die Behandlung mit dem Okklusionspflaster erhöht.

Priomed-Sehschule: Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können AOK-versicherte Kinder zwischen vier und zwölf Jahren, die eine Amblyopie haben (Einschlusskriterien sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen) und bei denen die bisher durchgeführte Okklusionstherapie nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.

Die Behandlungskosten werden komplett von der AOK Hessen übernommen, wenn Sie als Arzt und Ihre Patienten an dem Selektivvertrag teilnehmen, Eigenanteile entstehen nicht.

Für Ärzte: die wichtigsten Inhalte des Vertrages im Überblick

  • In der Eingangsuntersuchung informieren Sie Ihre Patienten über das Programm, füllen die Teilnahmeerklärung aus und übermitteln sämtliche zur individuellen Einstellung des Schulungssystems erforderlichen Behandlungsdaten.
  • Nach Übermittlung aller Daten erhalten Sie einen webbasierten Zugang zur Therapie. Dieser ermöglicht den täglichen Zugang zu den Protokolldaten des Versicherten mit Nutzungszeiten der Online Sehschule.
  • Sechs Wochen nach Behandlungsbeginn erfolgt eine Zwischenuntersuchung. 12 Wochen nach Beginn der Behandlung erfolgt die Abschlussuntersuchung. Sie erheben dabei den Visus und überprüfen die Inanspruchnahme der webbasierten Stimulationstherapie.

Weiterführende Informationen

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Hessen

Bei Fragen rund um das Thema Rechnungsprüfung

  • AOK Hessen

    AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
    64520 Groß-Gerau
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    Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
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    Montag bis Freitag 8 -17 Uhr
    (inkl. Rückkopplung an fachliche Ansprechpartner in den AOKs)
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