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Abrechnung der HKP Leistungen

Seit Februar 2009 hat jeder Vertragspartner bei der Abrechnung nur noch einen Ansprechpartner und Rechnungsadressaten bei der AOK Baden-Württemberg. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Vertragspartnersitzes. In der nach Postleitzahlen geordneten Übersicht finden die Leistungserbringer die für sie zuständigen Ansprechpartner und Rechnungsadressaten. 

Ab dem 1. Juli 2018 ist bei der Abrechnung von Leistungen der HKP das Institutionskennzeichen 108018121, zu verwenden. Stand 05.06.18

Dokumente der AOK Baden-Württemberg