Ärztliche Behandlung
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei einem Vertragsarzt Ihres Vertrauens.
Ihr Arztbesuch – Ihre Gesundheit
Bei einem Arztbesuch übernimmt die AOK die Kosten für Ihre medizinische Versorgung. Legen Sie einfach Ihre AOK-Versichertenkarte vor. Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind. Ihr Hausarzt unterstützt Sie bei der für Sie richtigen Therapie.
Behandlung und Abrechnung beim Arzt
Wenn Sie zum Arzt gehen müssen, erhalten Sie die sogenannte Regelversorgung. Sie umfasst gesetzlich festgeschriebene Leistungen. Der Arzt rechnet sie mit der Krankenkasse ab, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen wie Krebsfrüherkennung oder der Check-up 35, sowie alle akut notwendigen Behandlungen, zum Beispiel bei einem grippalen Infekt. Darüber hinaus kann der Arzt Medikamente, Hilfsmittel und Heilmittel wie zum Beispiel Physiotherapie auf Rezept verordnen. Wenn es medizinisch notwendig ist, überweist Sie der Hausarzt auch zu einem Facharzt.
Freie Arztwahl
Als Versicherter der AOK haben Sie die freie Arztwahl und können unter allen zugelassenen Vertragsärzten frei wählen. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihren Arzt zu wechseln, wenn Sie zum Beispiel mit dem Verhalten oder der Behandlung des Arztes unzufrieden sind. Sie dürfen bei lebensverändernden Diagnosen auch eine zweite Arztmeinung einholen.
Arztsuche vor Ort
Suchen Sie einen geeigneten Haus- oder Facharzt in Ihrer Region: Der AOK-Arztnavigator hilft Ihnen mit Informationen und Beurteilungen von Arztpraxen – von Patienten für Patienten.
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