Medizinische Behandlung beim Arzt
Bei einem Arztbesuch übernimmt die AOK die Kosten für Ihre medizinische Behandlung bei einem Vertragsarzt Ihres Vertrauens. Sie haben die freie Wahl unter allen Ärzten, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind. In manchen Fällen ist es sinnvoll, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Auch dabei unterstützt Sie Ihre AOK – und dass sogar am Telefon, an 365 Tagen im Jahr.

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Ärztliche Zweitmeinung

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HausarztProgramm

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Arzneimittelleistungen der AOK

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Behandlung im Krankenhaus

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Fahrkosten: Was übernimmt die AOK?

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Entlassmanagement

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Individuelle Gesundheitsleistungen

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Schmerzen in der Ferse: Stoßwellentherapie
Freie Arztwahl
Als Versicherter der AOK haben Sie die freie Arztwahl und können unter allen zugelassenen Vertragsärzten frei wählen. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte. Darüber hinaus haben Sie das Recht, Ihren Arzt zu wechseln, wenn Sie zum Beispiel mit dem Verhalten oder der Behandlung des Arztes unzufrieden sind. Es kann aber auch sinnvoll sein, sich auf einen Arzt Ihres Vertrauens festzulegen. Beim Hausarztprogramm entscheiden Sie sich verbindlich für mindestens ein Jahr für einen Hausarzt Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner.