Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie in Deutschland medizinische Leistungen unter anderem bei Ärzten und Ärztinnen oder Zahnärzten und -ärztinnen in Anspruch nehmen.
Eine Frau mit langen, braunen Haaren trägt ein gelbes Oberteil und hält eine elektronische Gesundheitskarte der AOK in der Hand. Sie steht an einem Tresen und reicht die Karte einer Person mit zusammengebundenen Haaren, die auf der anderen Seite des Tresens sitzt. Im Hintergrund sitzt eine weitere Person auf einem Stuhl vor einer grünen Wand. Auf dem Tresen liegt ein Kartenlesegerät.© iStock / miodrag ignjatovic / KI-bearbeitet [M]

Inhalte im Überblick

    Was ist die elektronische Gesundheitskarte?

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der AOK ist Ihr Versicherungsnachweis. Jedes Mitglied sowie alle mitversicherten Familienangehörigen erhalten ihre eigene Karte. Die Gesundheitskarte legen Sie in Arzt- und Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus vor und erhalten damit alle Leistungen Ihrer AOK.

    Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) für Behandlungen im EU-Ausland sowie in weiteren europäischen Ländern. Zudem ist die Karte Ihr Schlüssel zu elektronischen Services wie dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA).

    Wichtige Services zu Ihrer Gesundheitskarte

    Elektronische Gesundheitskarte bestellen

    Gesundheitskarte abgelaufen, verloren oder defekt? Hier beantragen Sie online eine neue Karte.

    Ersatzbescheinigung anfordern

    Sie haben keine aktuelle Gesundheitskarte, müssen aber zum Arzt? So fordern Sie eine Ersatzbescheinigung an.

    Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte einreichen

    Ihre neue Gesundheitskarte braucht ein aktuelles Bild? Hier können Sie Ihr Bild an die AOK senden.

    PIN zur elektronischen Gesundheitskarte beantragen

    Sie brauchen eine PIN zu IhrerGesundheitskarte? Hier beantragen Sie die PIN.

    Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

    Das Bild zeigt die elektronische Gesundheitskarte von Friedrich Mustermann von vorn und hinten. Oberhalb der Karte steht der Satz: Die Karte auf einen Blick.© AOK

    Auf der Vorder- und Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte sind folgende Angaben zu finden:

    1. Passfoto des/der Versicherten
    2. Name des/der Versicherten
    3. Datenchip
    4. Kartenfolgenummer
    5. Generationskürzel
    6. CAN für NFC
    7. Krankenkasse
    8. Kassennummer
    9. Neue Versichertennummer (10-stellig)
    10. Kennnummer der Karte
    11. NFC-Technik für kontaktlose Nutzung
    12. CE-Zeichen: Karte genügt Anforderungen der EU
    13. Entsorgungshinweis

    Die wichtigsten Nummern auf der Gesundheitskarte

    Auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sind verschiedene Nummern vermerkt. Diese haben folgende Funktionen:

    • Versichertennummer: Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang. Diese brauchen Sie beispielsweise, wenn Sie eine Leistung beantragen oder sich für digitale Services der AOK anmelden möchten.
    • CAN für NFC: Die Card Access Number (CAN) müssen Sie in ein Lesegerät oder das Smartphone eingeben, wenn Sie NFC-Techniken nutzen wollen. Ohne CAN-Eingabe ist ein Auslesen des Chips mittels NFC nicht möglich.
    • Kassennummer Ihrer Versicherung: Das ist die Nummer Ihrer Krankenkasse. Diese Nummer müssen Sie in der Regel nirgendwo angeben.
    • Kennnummer der Karte: Die 20-stellige Kennnummer befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Diese Nummer brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie die PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte beantragen möchten. Bei der Abfrage der Kennnummer werden meist nur die letzten vier oder sechs Zahlen benötigt.

    Wichtiger Hinweis

    Aktuelle Gesundheitskarte verwenden

    Wenn Sie von Ihrer AOK eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten, dann nutzen Sie immer die zuletzt zugesandte Gesundheitskarte. Nur so ist sichergestellt, dass Arztpraxen und Krankenhäuser die Karte auslesen können. Das Gültigkeitsdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Vorgängerkarte spielt in diesem Fall keine Rolle.

    Funktionen und Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte

    Die elektronische Gesundheitskarte hat einen Mikroprozessorchip. Auf diesem sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus gespeichert. Diese Daten werden in der Arztpraxis oder im Krankenhaus ausgelesen, damit die Behandlung mit der AOK abgerechnet werden kann.

    Des Weiteren können Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte folgende Funktionen nutzen:

    • Elektronisches Rezept (E-Rezept) einlösen

      Sie können mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte ganz einfach E-Rezepte in der Apotheke einlösen. Dafür müssen Sie lediglich die Gesundheitskarte in der Apotheke auslesen lassen.

    • Zugriff auf elektronische Patientenakte (ePA) erlauben

      Mit dem Auslesen Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen berechtigen Sie diese, auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen. So kann beispielsweise Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Behandlungsdaten in Ihrer ePA ablegen. Die Zugriffsberechtigung gilt für 90 Tage. 

    • Medikationsplan hinterlegen

      Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann auf Ihren Wunsch einen Medikationsplan erstellen und diesen auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Eine Ergänzung um rezeptfreie Medikamente ist möglich. Anpassung sowie Änderungen können Arztpraxen oder Apotheken vornehmen. Den Medikationsplan können Sie mit Ihrer persönlichen PIN schützen.

    • Notfalldaten speichern

      Auf Ihren Wunsch lassen sich persönliche Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen, Allergien, Unverträglichkeiten, regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder aktuellen Diagnosen auf der Gesundheitskarte speichern. Diese können in einem medizinischen Notfalldaten vom Rettungsdienst ausgelesen werden.

      Außerhalb eines Notfalls können Sie die Daten mit Ihrer PIN schützen.

      Möchten Sie Notfalldaten anlegen oder speichern, sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf an.

    • Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente und Erklärungen hinterlegen

      Sie haben die Möglichkeit, auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte anzugeben, wo Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Versorgungsvollmachten oder Ihre Patientenverfügung aufbewahren. Die meisten Ärzte und Ärztinnen können diese Angaben auf der eGK speichern und auf Ihren Wunsch auch wieder löschen oder ändern.

    • Mit NFC-Schnittstelle digital ausweisen

      Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC = Near Field Communication) ausgestattet. Diese ermöglicht es Ihnen, sich mit Ihrer Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN auszuweisen, um sich für digitale Gesundheitsanwendungen zu registrieren. Dazu zählt zum Beispiel die „AOK Mein Leben“-App, mit der Sie Ihre elektronische Patientenakte verwalten.

    Muss die elektronische Gesundheitskarte beantragt werden?

    Werden Sie neues Mitglied bei der AOK, erhalten Sie automatisch Ihre elektronische Gesundheitskarte. Sie muss nicht extra beantragt werden. Haben Sie Ihre Karte hingegen verloren, ist sie defekt oder gestohlen worden, dann können Sie ganz einfach online eine neue elektronische Gesundheitskarte bestellen.

    Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen

    Um Kartenmissbrauch zu vermeiden, ist die Gesundheitskarte für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Das Foto entspricht einem gängigen Passfoto. Sie sollten darauf achten, dass Sie auf dem Foto frontal und klar erkennbar sind. Für Versicherte, die bei der Erstellung eines Fotos wegen ihres Gesundheitszustands nicht mitwirken können, ist das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte freiwillig.

    Werden Sie neues Mitglied der AOK oder brauchen Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte, dann können Sie Ihr Foto bei Ihrer AOK online einreichen. Alternativ können Sie das Bild für Ihre Karte auch per Post an Ihre AOK schicken.

    PIN zur elektronischen Gesundheitskarte

    Sie brauchen eine PIN, um alle freiwillig hinterlegten Daten auf Ihrer Gesundheitskarte für andere freizugeben. Dazu gehören in erster Linie der Notfalldatensatz sowie der Medikationsplan.

    Zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte brauchen Sie die PIN außerdem, um sich für digitale Gesundheitsanwendungen zu registrieren, etwa um die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept mit einer App zu nutzen.

    Ihre persönliche PIN müssen Sie bei Ihrer AOK beantragen. Das ist ganz einfach online möglich. Alternativ können Sie sich auch an Ihre AOK vor Ort wenden, wenn Sie Unterstützung bei der PIN-Beantragung brauchen.

    So verwenden Sie die Gesundheitskarte im Ausland

    Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC). Das ist Ihre europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie in allen Ländern der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern im Krankheitsfall abgesichert sind. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall legen Sie in Arzt- und Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus die Karte vor und erhalten alle medizinischen Leistungen, die notwendig sind.

    Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt – soweit Sie bei der AOK versichert sind – bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Erhalten Sie vor Ablauf dieses Datums eine neue Karte, dann verwenden Sie nur noch die neue Karte.

    Sind die Felder auf der Rückseite nicht ausgefüllt, stehen Ihnen die Leistungen im Ausland nicht zur Verfügung. Die Kennnummer der Karte ist allerdings unabhängig vom Anspruch immer aufgedruckt.

    Informationen für Eltern und Betreuungspersonen

    Jedes Mitglied sowie jede familienversicherte Person erhalten ihre eigene elektronische Gesundheitskarte. Für Neugeborene wird die Gesundheitskarte ausgestellt, sobald Ihr Kind bei der AOK versichert ist. Gehen Sie mit Ihrem Kind zum Arzt oder zur Ärztin oder begleiten Sie eine zu betreuende Person, legen Sie die Gesundheitskarte der Person vor, die behandelt wird.

    Kinder brauchen zunächst kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte. Erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Foto Pflicht. Sie erhalten Post von uns, wenn ein Lichtbild erforderlich wird.

    Die elektronische Gesundheitskarte muss unterschrieben werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres übernehmen das die Eltern. Für andere geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen unterschreibt der gesetzliche Vertreter.

    Weitere Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte

    • Wann erhalte ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

      Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte bald ungültig wird, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir senden Ihnen automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte zu – unkompliziert und kostenfrei.

      Eine neue elektronische Gesundheitskarte wird außerdem erstellt, wenn …

      • sich Ihr Name ändert. Dies ist erforderlich, weil der alte Name auch auf dem Kartenkörper aufgedruckt ist. Die alte Karte können Sie bis zum Erhalt der neuen weiter verwenden.
      • das Geburtsdatum oder Geschlecht korrigiert wird. In diesem Fall wird eine neue Versichertennummer vergeben. Diese ist dann sichtbar auf Ihrer neuen eGK aufgedruckt. Die alte Karte können Sie bis zum Erhalt der neuen weiter verwenden.
      • die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorgeschriebenen Sicherheitszertifikate ablaufen. Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf eine neue Karte.

      Bitte verwenden Sie nach Erhalt einer neuen Karte nur noch diese. Die ältere Karte wird automatisch gesperrt.

      Meine Anschrift hat sich geändert. Brauche ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

      Nein. Für diese Aktualisierung der Daten und einigen Daten zur Krankenversicherung hält Ihre AOK einen Aktualisierungsdienst vor. Informieren Sie dafür Ihre AOK, dass sich Ihre persönlichen Daten geändert haben. Wird Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Arzt- oder Zahnarztpraxis zum ersten Mal im Quartal in das Lesegerät gesteckt, kommt es durch einen automatischen Datenabgleich gegebenenfalls zu einer Aktualisierung der Daten. Zugleich wird die Gültigkeit der Karte geprüft. Auf diese Weise soll ein möglicher Missbrauch verhindert werden, wenn Ihre Gesundheitskarte in falsche Hände gelangt ist.

      Kann ich ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt?

      Ja, das ist möglich. Wenn Sie aktuell keine Karte haben, dann können Sie online eine Ersatzbescheinigung bei Ihrer AOK anfordern.

      Was kann ich tun, wenn meine elektronische Gesundheitskarte defekt ist?

      Bei einem Defekt Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie online einen Ersatz anfordern.

    • Ich habe meine elektronische Gesundheitskarte verloren – was tun?

      Haben Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren, dann melden Sie sich umgehend bei Ihrer AOK, damit die Karte gesperrt werden kann. Anschließend können Sie online eine neue Karte bestellen oder eine Ersatzbescheinigung anfordern, wenn Sie zeitnah einen Arzttermin haben.

      Was mache ich, wenn meine elektronische Gesundheitskarte gestohlen wurde?

      Wurde Ihre elektronische Gesundheitskarte gestohlen, dann melden Sie sich umgehend bei Ihrer AOK, damit die Karte gesperrt werden kann. Im Anschluss können Sie online ganz bequem eine neue Karte bestellen.

      Wie sperre ich eine verlorene elektronische Gesundheitskarte?

      Haben Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte verloren, dann informieren Sie umgehend Ihre AOK. Diese sperrt dann Ihre Karte.

      Was mache ich mit alten, ungültigen elektronischen Gesundheitskarten?

      Elektronische Gesundheitskarten enthalten einen Mikroprozessorchip. Damit zählen sie zu den Elektrogeräten und dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte senden Sie uns alte Karten per Post zurück. Wir entsorgen sie datenschutz- und umweltgerecht. Sollten Sie auf Ihrer alten Karte medizinische Daten gespeichert haben (zum Beispiel Notfalldaten oder elektronischer Medikationsplan), empfehlen wir Ihnen, diese zuvor von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin löschen zu lassen.

    Aktualisiert: 04.11.2026

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