Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Inhalte im Überblick
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der AOK ist Ihr Versicherungsnachweis. Jedes Mitglied sowie alle mitversicherten Familienangehörigen erhalten ihre eigene Karte. Die Gesundheitskarte legen Sie in Arzt- und Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus vor und erhalten damit alle Leistungen Ihrer AOK.
Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) für Behandlungen im EU-Ausland sowie in weiteren europäischen Ländern. Zudem ist die Karte Ihr Schlüssel zu elektronischen Services wie dem E-Rezept und der elektronischen Patientenakte (ePA).
Wichtige Services zu Ihrer Gesundheitskarte
Elektronische Gesundheitskarte bestellen
Gesundheitskarte abgelaufen, verloren oder defekt? Hier beantragen Sie online eine neue Karte.
Ersatzbescheinigung anfordern
Sie haben keine aktuelle Gesundheitskarte, müssen aber zum Arzt? So fordern Sie eine Ersatzbescheinigung an.
Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte einreichen
Ihre neue Gesundheitskarte braucht ein aktuelles Bild? Hier können Sie Ihr Bild an die AOK senden.
PIN zur elektronischen Gesundheitskarte beantragen
Sie brauchen eine PIN zu IhrerGesundheitskarte? Hier beantragen Sie die PIN.
Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Auf der Vorder- und Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte sind folgende Angaben zu finden:
- Passfoto des/der Versicherten
- Name des/der Versicherten
- Datenchip
- Kartenfolgenummer
- Generationskürzel
- CAN für NFC
- Krankenkasse
- Kassennummer
- Neue Versichertennummer (10-stellig)
- Kennnummer der Karte
- NFC-Technik für kontaktlose Nutzung
- CE-Zeichen: Karte genügt Anforderungen der EU
- Entsorgungshinweis
Die wichtigsten Nummern auf der Gesundheitskarte
Auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sind verschiedene Nummern vermerkt. Diese haben folgende Funktionen:
- Versichertennummer: Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang. Diese brauchen Sie beispielsweise, wenn Sie eine Leistung beantragen oder sich für digitale Services der AOK anmelden möchten.
- CAN für NFC: Die Card Access Number (CAN) müssen Sie in ein Lesegerät oder das Smartphone eingeben, wenn Sie NFC-Techniken nutzen wollen. Ohne CAN-Eingabe ist ein Auslesen des Chips mittels NFC nicht möglich.
- Kassennummer Ihrer Versicherung: Das ist die Nummer Ihrer Krankenkasse. Diese Nummer müssen Sie in der Regel nirgendwo angeben.
- Kennnummer der Karte: Die 20-stellige Kennnummer befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Diese Nummer brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie die PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte beantragen möchten. Bei der Abfrage der Kennnummer werden meist nur die letzten vier oder sechs Zahlen benötigt.
Wichtiger Hinweis
Aktuelle Gesundheitskarte verwenden
Wenn Sie von Ihrer AOK eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten, dann nutzen Sie immer die zuletzt zugesandte Gesundheitskarte. Nur so ist sichergestellt, dass Arztpraxen und Krankenhäuser die Karte auslesen können. Das Gültigkeitsdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Vorgängerkarte spielt in diesem Fall keine Rolle.
Funktionen und Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte hat einen Mikroprozessorchip. Auf diesem sind Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus gespeichert. Diese Daten werden in der Arztpraxis oder im Krankenhaus ausgelesen, damit die Behandlung mit der AOK abgerechnet werden kann.
Des Weiteren können Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte folgende Funktionen nutzen:
Elektronisches Rezept (E-Rezept) einlösen
Zugriff auf elektronische Patientenakte (ePA) erlauben
Medikationsplan hinterlegen
Notfalldaten speichern
Aufbewahrungsort wichtiger Dokumente und Erklärungen hinterlegen
Mit NFC-Schnittstelle digital ausweisen
Muss die elektronische Gesundheitskarte beantragt werden?
Werden Sie neues Mitglied bei der AOK, erhalten Sie automatisch Ihre elektronische Gesundheitskarte. Sie muss nicht extra beantragt werden. Haben Sie Ihre Karte hingegen verloren, ist sie defekt oder gestohlen worden, dann können Sie ganz einfach online eine neue elektronische Gesundheitskarte bestellen.
Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen
Um Kartenmissbrauch zu vermeiden, ist die Gesundheitskarte für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Das Foto entspricht einem gängigen Passfoto. Sie sollten darauf achten, dass Sie auf dem Foto frontal und klar erkennbar sind. Für Versicherte, die bei der Erstellung eines Fotos wegen ihres Gesundheitszustands nicht mitwirken können, ist das Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte freiwillig.
Werden Sie neues Mitglied der AOK oder brauchen Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte, dann können Sie Ihr Foto bei Ihrer AOK online einreichen. Alternativ können Sie das Bild für Ihre Karte auch per Post an Ihre AOK schicken.
PIN zur elektronischen Gesundheitskarte
Sie brauchen eine PIN, um alle freiwillig hinterlegten Daten auf Ihrer Gesundheitskarte für andere freizugeben. Dazu gehören in erster Linie der Notfalldatensatz sowie der Medikationsplan.
Zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte brauchen Sie die PIN außerdem, um sich für digitale Gesundheitsanwendungen zu registrieren, etwa um die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept mit einer App zu nutzen.
Ihre persönliche PIN müssen Sie bei Ihrer AOK beantragen. Das ist ganz einfach online möglich. Alternativ können Sie sich auch an Ihre AOK vor Ort wenden, wenn Sie Unterstützung bei der PIN-Beantragung brauchen.
So verwenden Sie die Gesundheitskarte im Ausland
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC). Das ist Ihre europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie in allen Ländern der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern im Krankheitsfall abgesichert sind. Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall legen Sie in Arzt- und Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus die Karte vor und erhalten alle medizinischen Leistungen, die notwendig sind.
Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt – soweit Sie bei der AOK versichert sind – bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Erhalten Sie vor Ablauf dieses Datums eine neue Karte, dann verwenden Sie nur noch die neue Karte.
Sind die Felder auf der Rückseite nicht ausgefüllt, stehen Ihnen die Leistungen im Ausland nicht zur Verfügung. Die Kennnummer der Karte ist allerdings unabhängig vom Anspruch immer aufgedruckt.
Informationen für Eltern und Betreuungspersonen
Jedes Mitglied sowie jede familienversicherte Person erhalten ihre eigene elektronische Gesundheitskarte. Für Neugeborene wird die Gesundheitskarte ausgestellt, sobald Ihr Kind bei der AOK versichert ist. Gehen Sie mit Ihrem Kind zum Arzt oder zur Ärztin oder begleiten Sie eine zu betreuende Person, legen Sie die Gesundheitskarte der Person vor, die behandelt wird.
Kinder brauchen zunächst kein Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte. Erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Foto Pflicht. Sie erhalten Post von uns, wenn ein Lichtbild erforderlich wird.
Die elektronische Gesundheitskarte muss unterschrieben werden. Für Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres übernehmen das die Eltern. Für andere geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Personen unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
Weitere Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte
Wann erhalte ich eine neue elektronische Gesundheitskarte? Ich habe meine elektronische Gesundheitskarte verloren – was tun?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
E-Rezept
Elektronische Patientenakte
„AOK Mein Leben“-App