Formulare und Anträge

Sie möchten einen Antrag stellen oder suchen ein bestimmtes Formular? Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge Ihrer AOK rund um die Themen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Eine Frau sitzt an einem Tisch mit mehreren Zetteln vor sich. In der Hand hält sie einen Stift. Die AOK stellt alle wichtigen Leistungsanträge und Formulare zusammen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wohin mit den Anträgen?

    Auf drei verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:

    Leistungen

    • Auslandskrankenschein

      ​​​​In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein). Für den Auslandskrankenschein benötigt die AOK Nordost die Informationen über Ihr Reiseziel sowie Ihre persönlichen Daten.

      Auslandskrankenschein beantragen

    • Fahrkosten

      Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, übernimmt die AOK die Fahrkosten. Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

      Antrag auf Fahrkostenerstattung

    • Gesundheitskonto

      Bitte reichen Sie Ihre Erstattungsanträge bis zum 31. März des Folgejahres mit den notwendigen Nachweisen bei der AOK Nordost ein.  

      Erstattungsanträge
      Babyschwimmen (PDF 537 KB)
      Beitrag Sportverein (bis 14 Jahre) (PDF 537 KB)
      Beteiligung Startgebühr für sportliche Veranstaltungen (PDF 967 KB)
      eHealth-Angebote und digitale Sportkurse (PDF 537 KB)
      Individuelle Vorsorgeleistungen für Schwangere (PDF 635 KB)
      Geräte zur Messung der Bewegungsintensität (PDF 537 KB)
      Hebammenrufbereitschaft (PDF 568 KB)
      Naturarzneimittel (PDF 537 KB)
      Osteopathie (PDF 537 KB)
      Partnerbegleitung Geburtsvorbereitungskurs (PDF 568 KB)
      Schwimmlernkurs (PDF 537 KB)
      Sportmedizinische Untersuchung (PDF 568 KB)
      Sportzahnschutzschiene (PDF 968 KB)
      Vorsorgeleistungen zur Zahngesundheit (PZR)/ Füllungstherapie (PDF 204 KB)
      Zusätzliche Impfleistungen (PDF 52 KB)

      Mehr Infos zum Gesundheitskonto

    • Haushaltshilfe

      Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie, wenn Sie wegen Krankheit oder Schwangerschaft Hilfe benötigen. 

      Bitte lassen Sie zusätzlich von Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung (PDF, 54 KB) ausfüllen.
      Hinweis: Die ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin sich in stationärer Behandlung (zum Beispiel Krankenhaus) befindet.

      Antrag auf Haushaltshilfe stellen

    • Kinderbonus

      Als Bonus erhalten Programmteilnehmer eine Sachprämie oder einen Geldbetrag ausgezahlt. Bitte reichen Sie die Nachweise vor dem Ende des jeweiligen Levels bei der AOK Nordost ein.

      Teilnahmeerklärung zum AOK-Kinderbonus (PDF 506 KB)

      Nachweisvordrucke für die einzelnen Level 
      Nachweisvordruck Level 1
      Nachweisvordruck Level 2
      Nachweisvordruck Level 3
      Nachweisvordruck Level 4
      Nachweisvordruck Level 5

      Erstattungsantrag für zweckgebundene Leistungen (PDF, 475)

      Mehr Infos zum AOK-Kinderbonus

    • Kinderkrankengeld

      Sie kümmern sich um Ihr Kind und wir uns um Ihr Kinderkrankengeld. Von Ihrem Kinderarzt erhalten Sie den Kinderkrankenschein. Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Krankenschein auf zwei Wegen einreichen

      • bequem und digital über "Meine AOK" – per Web und App mit Anzeige des Bearbeitungsfortschritts
      • per Post an folgende Adresse:  
        AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
        14456 Potsdam

      Ihr Arbeitgeber übermittelt uns automatisch Ihre Entgeltbescheinigung, sobald das Entgelt abgerechnet wurde. Sie müssen sich um nichts kümmern.

      Steuerpflichtige Leistung

      Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet den Bezug von Entgeltersatzleistungen, hier das Kinderkrankengeld, an das Finanzamt zu melden. Für die eindeutige Identifizierung ist die Angabe einer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erforderlich.

      Sollten Sie Kinderkrankengeld bezogen und der AOK Nordost Ihre Steuer-ID noch nicht mitgeteilt haben, dann füllen Sie bitte die Erklärung (PDF 634 KB) aus und übersenden Sie uns diese 

      • bequem und digital über "Meine AOK" – per Web und App
      • per Post an folgende Adresse:  
        AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
        14456 Potsdam
         
    • Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme

      Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zur stationären Behandlung begleitet haben und Ihnen ist ein Entgeltausfall entstanden, zahlen wir ebenfalls Kinderkrankengeld, wenn:

      • die Mitaufnahme medizinisch begründet ist (bis zum 9. Geburtstag wird dies unterstellt),
      • Sie aus diesem Grund der Arbeit fernbleiben müssen und der Arbeitgeber aus diesem Grund das Arbeitsentgelt kürzt,
      • Ihr Kind unter 12 Jahre alt (bzw. behindert und auf Hilfe angewiesen) und gesetzlich krankenversichert ist.

      Dafür benötigen wir von Ihnen den Antrag Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme (PDF 630 KB) inklusive der Bescheinigung der stationären Einrichtung (PDF 70 KB)

      Sie können den Antrag und die Bescheinigung auf zwei Wegen einreichen

      • bequem und digital über "Meine AOK" – per Web und App 
      • per Post an folgende Adresse:  
        AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
        14456 Potsdam

      Steuerpflichtige Leistung

      Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet den Bezug von Entgeltersatzleistungen, hier das Kinderkrankengeld, an das Finanzamt zu melden. Für die eindeutige Identifizierung ist die Angabe einer Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) erforderlich.

      Sollten Sie Kinderkrankengeld bezogen und der AOK Nordost Ihre Steuer-ID noch nicht mitgeteilt haben, dann füllen Sie bitte die Erklärung (PDF 634 KB) aus und übersenden Sie uns diese 

      • bequem und digital über "Meine AOK" – per Web und App
      • per Post an folgende Adresse:  
        AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
        14456 Potsdam
    • Krankengeld

      Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. eine Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit grundsätzlich für 6 Wochen.

      Füllen Sie den Antrag auf Bezug von Kranken- bzw. Verletztengeld (PDF 845 KB) aus, wenn Sie nach der Entgelt- bzw. Leistungsfortzahlung das Kranken- bzw. Verletztengeld beantragen möchten und übermitteln diesen an die AOK. 

      Darüber hinaus haben Sie einen Rechtsanspruch (§ 44 Abs. 4 SGB V) auf das Beratungs- und Hilfeangebot der AOK Nordost zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Gemeinsam finden Sie mit den Expertinnen und Experten der AOK Ihre individuellen Bedarfe und die passgenauen Leistungen zur Überwindung der Krankheit und ihrer Folgen heraus.

      Wünschen Sie diesen individuellen Service?
      Dann füllen Sie einfach die Einwilligungserklärung (PDF 640 KB) aus und schicken uns diese. Ihr persönliche/-r Ansprechpartner/-in meldet sich dann bei Ihnen. Die Einwilligung ist stets widerrufbar.

      Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankengeld.

    • Krankengeldantrag für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

      Den Antrag auf Krankengeld bei Begleitung von Menschen mit Behinderung (PDF, 543 KB) stellen wir Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung. Diesen füllen Sie aus und übermitteln den Antrag zusammen mit der Bescheinigung aus dem Krankenhaus an die AOK.

      Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung

    • Kurzzeitpflege - keine Pflegebedürftigkeit oder Pflegegrad 1

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegegrad 1 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller keine Pflegebedürftigkeit oder der Pflegegrad 1 vorliegt.

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und vom Medizinischen Dienst der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde.

      Auf der Seite Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie den passenden Antrag auswählen.

    • Zuzahlungen und Befreiungen

      Ihnen stehen mehrere Anträge zum Ausfüllen auf der Seite Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zur Verfügung 

      • Sie sind noch nicht von Zuzahlungen befreit
      • Sie sind noch nicht von Zuzahlungen befreit und möchten eine Vorauszahlung leisten
      • Sie sind bereits von den Zuzahlungen befreit und möchten die Nacherstattung von Zuzahlungen beantragen

      Weitere Hinweise zur Befreiung von Zuzahlungen finden Sie auf der Seite Befreiungen von Zuzahlungen.

    Pflege

    • Pflegeleistungen/Pflegegrade - auch für Höherstufung nutzen

      Den Antrag auf Pflegeleistungen nutzen Sie für die erstmalige oder erneute Beantragung von Pflegeleistungen zur Feststellung eines Pflegegrades. Sie können mit dem Antrag auch eine Höherstufung beantragen oder die Umstellung von Pflegeleistungen.

      Einen Überblick über die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse finden Sie auf dieser Seite Leistungen in der Pflege.

    • Entlastungsbetrag - Antrag auf Kostenerstattung

      Sie müssen den Antrag auf Kostenerstattung für den Entlastungsbetrag (PDF-Datei, 1,3 MB) nicht einreichen, wenn der Leistungserbringer bereits das Verfahren der Direktabrechnung mit der Pflegekasse der AOK Nordost nutzt. Ein Leistungserbringer ist der für Sie tätige 

      • ambulante Pflegedienst
      • Anbieter für alltagsunterstützende Angebote
      • Nachbarschaftshelfende (Direktabrechnung der Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern möglich) 

      oder die Tages- bzw. Kurzzeitpflegeinrichtung.

      Rechnet ihr Leistungserbringer noch nicht direkt mit uns ab, geben Sie unsere Hinweise für die Leistungserbringer § 45b SGB XI (PDF-Datei, KB 209) gerne an diesen weiter. Das erspart Ihnen zukünftig den Erstattungsantrag ausfüllen zu müssen.

    • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und vom Medizinischen Dienst der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde.

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegegrad 1 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller keine Pflegebedürftigkeit oder der Pflegegrad 1 vorliegt.

      Auf der Seite Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie den passenden Antrag auswählen.

    • Pflegeunterstützungsgeld - Erstattung für entgangenes Arbeitsentgelt

      Den Antrag auf Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld (PDF 1,07 MB) nutzen Sie, um eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen zu bekommen.

      Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld.

    • Pflegeversicherungsbeitrag – Abfrage zu den Kindern

      Die Angaben zu Ihren Kindern benötigen wir nur, wenn Sie freiwillig versichert werden möchten Freiwillige Krankenversicherung: Alle Infos | AOK oder die Krankenversicherung für Studierende: Wissenswertes | AOK beantragt haben.

      Weiterhin ist der Fragebogen nur auszufüllen, wenn Sie mehr als ein Kind haben, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

      Fragebogen Pflegeversicherungsbeitrag - Abfrage zu den Kindern (PDF, 825 KB)

    • Verhinderungspflege

      Ist Ihre private Pflegeperson im Urlaub, krank oder verhindert, können Sie bei der AOK Nordost einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.

      Antrag auf Verhinderungspflege

    • Wohngruppenzuschlag

      Hier können Sie einen Antrag auf einen ambulanten Wohngruppenzuschlag ausfüllen.

      Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Heim- und Wohnkonzepten.

    • Zuschuss wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

      Bitte holen Sie sich vor einem Umbau eine professionelle Meinung ein. Die Beraterinnen und Berater der AOK informieren Sie umfassend zur alters- und pflegegerechten Einrichtung einer Wohnung und besprechen mit Ihnen, welche Umbaumaßnahmen möglich oder nötig sind. Die Pflegeberatung erreichen Sie an der kostenfreien Pflege-Hotline der AOK Nordost: 0800 2658888

      Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 

    Mitgliedschaft

    Vollmachten und Dokumente

    Mit den richtigen Verfügungen und Vollmachten stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie das wünschen.

    Ausführliche Informationen zu Vollmachten und Patientenrechten

    Aktualisiert: 02.06.2025

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