Familienversicherung
AOK-Mitglieder können Kinder, Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen oder -partner unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern.

- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
- Ein Elternteil, der Ehepartner oder die Ehepartnerin, der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 485 Euro nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
- Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
- Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.
Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?
Als Kinder gelten nicht nur leibliche und Adoptivkinder. Auch Kinder des Ehe- beziehungsweise gesetzlichen Lebenspartners, der Ehepartnerin oder der gesetzlichen Lebenspartnerin, Enkelkinder und Pflegekinder können bei Ihnen mitversichert werden. Voraussetzung: Sie leben in Ihrem Haushalt oder werden überwiegend von Ihnen unterhalten.
Was ist, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind?
Sind sowohl der Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner als auch die Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin in unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen versichert, so haben Sie die freie Wahl, in welcher Kasse Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder versichern.
Was gilt für die Kinder, wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist?
Ein Kind kann nicht bei der AOK mitversichert werden, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert ist und sein oder ihr Einkommen monatlich 5.550 Euro (gilt für 2023) übersteigt. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch wenn die private Versicherung bereits Ende 2002 bestand, das Gehalt des betreffenden Elternteils mehr als 4.987,50 Euro (gilt für 2023) beträgt und er regelmäßig mehr verdient als der andere Elternteil, ist es ausgeschlossen, das Kind bei der AOK mitzuversichern.
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
- Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben.
- Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Bin ich als studierende Person weiterhin familienversichert?
Studierende können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein, wenn das Gesamteinkommen nicht überschritten wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr möglich.
Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Bin ich als Rente beziehende Person weiterhin familienversichert?
Unter zwei Bedingungen können Sie als Rentner oder Rentnerin in der Familienversicherung sein:
- Sie erfüllen die Vorversicherungszeit für die eigene Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentenbeziehenden nicht.
- Ihr persönliches Einkommen übersteigt die Grenze von monatlich 485 Euro nicht.
Kann ich familienversichert werden, wenn ich bislang privat versichert war?
Grundsätzlich ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber: Während der Mutterschaftsfrist und der Elternzeit ist die kostenlose Mitversicherung nicht möglich, wenn Sie nicht unmittelbar zuvor Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Wie beantrage ich die Familienversicherung bei meiner AOK?
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