Beitrag zur Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner

Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung als Rentner? Alle Informationen dazu finden Sie hier. Gut zu wissen: Auch im Ruhestand genießen Sie denselben umfassenden Versicherungsschutz wie als Berufstätiger.
Zwei Senioren gehen draußen spazieren. Wie hoch ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist, erfahren sie hier.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wann beginnt die Krankenversicherung für Rentner?

    Auch als Rentner zahlen Sie einen Beitrag zur Krankenversicherung. Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfolgt, sobald Sie Ihren Rentenantrag stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.

    Muss die AOK über den Rentenantrag informiert werden?

    Sie müssen die AOK nicht gesondert über Ihren Rentenantrag benachrichtigen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informiert die AOK automatisch. Anschließend prüft die AOK, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, und sendet das Ergebnis an die DRV zurück.

    Welche Voraussetzungen gelten für die Krankenversicherung der Rentner?

    In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war. Bei der Berechnung dieser Vorversicherungszeit beginnt die Zeit des Erwerbslebens mit der ersten Erwerbstätigkeit – einschließlich Ausbildung und Selbstständigkeit – und geht bis zur Antragstellung auf eine gesetzliche Rente. Eltern dürfen zudem pro Kind drei Jahre zur Vorversicherungszeit dazurechnen.

    Wie hoch ist der Beitrag für die Krankenversicherung der Rentner?

    Zur Berechnung Ihrer Beiträge setzen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent an. Dieser Satz gilt deutschlandweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Von der Gesamtsumme aus allgemeinem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitrag zahlen Sie jedoch nur die Hälfte. Den Rest übernimmt die Rentenversicherung. 

    Was gilt bei Rente und Hinzuverdienst?

    Aus Ihrer gesetzlichen Rente zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Darüber hinaus sind auch Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit beitragspflichtig. Beitragsfrei sind hingegen Einnahmen bis 603 Euro, die Sie aus einem Minijob erzielen. 

    • Arbeitseinkommen als Rentner

      Sind Sie als Rentner weiterhin als Arbeitnehmer tätig, ist das Entgelt aus der Beschäftigung auch beitragspflichtig. Sie zahlen dann Pflichtbeiträge aus Ihrer Rente und aus Ihrem Arbeitsentgelt. Wenn Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt nur noch den ermäßigten Beitragssatz. Auf die Rente wird weiterhin der allgemeine Beitragssatz angesetzt.

    • Vorgezogene Altersrente und Verdienstgrenze

      Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogene Altersrente komplett weggefallen. Betroffene Rentner können demzufolge unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Von der Rente werden lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

    Wie wirken sich ausländische Renten und Versorgungsbezüge auf die Kranken- und Pflegeversicherung aus?

    Eine Rente oder ein Versorgungsbezug aus dem Ausland kann bei der Berechnung Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt werden. Welche Regelungen für Sie gelten, hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsstatus ab. Deshalb prüfen wir Ihre persönliche Situation immer individuell.

    • Wann sind ausländische Renten oder Versorgungsbezüge beitragspflichtig?

      Ihre ausländische Rente und Ihr ausländischer Versorgungsbezug gelten als Einkommen und sind grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist unerheblich aus welchem Land Sie diese erhalten. (§ 228 SGB V, § 229 SGBV)

    • Höhe der Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung

      Alle Beiträge werden von der „Bruttorente“ berechnet. Für die Umrechnung der Währung in Euro wird entweder der Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank oder ein Durchschnittskurs der deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) verwendet.

      Die Krankenversicherungsbeiträge für Ihre ausländische Rente betragen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (2026: 7,3 Prozent) zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

      Für ausländische Versorgungsbezüge gelten der volle allgemeine Beitragssatz sowie der individuelle Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung.

      Neben dem Beitrag zur Krankenversicherung wird aus ausländischen Renten und Versorgungsbezügen ein Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet. Erfahren Sie, wonach sich die Höhe des Beitrags zur Pflegeversicherung aktuell bemisst.

      Wichtig für Sie: Die Beiträge werden nicht direkt vom ausländischen Rentenversicherungsträger an uns gezahlt. Sie zahlen diese daher direkt an Ihre AOK.

    Welche zusätzlichen Informationen bietet meine AOK zur Pflichtversicherung von Rentnern?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und weitere regionale Hinweise zu Krankenkassenbeiträgen für pflichtversicherte Rentner anzeigen.

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    Aktualisiert: 10.08.2026

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