Beitrag zur Krankenversicherung für pflichtversicherte Rentner
Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung als Rentner? Alle Informationen dazu finden Sie hier. Gut zu wissen: Auch im Ruhestand genießen Sie denselben umfassenden Versicherungsschutz wie als Berufstätiger.

Inhalte im Überblick
In die Krankenversicherung der Rentner darf, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war. Bei der Berechnung dieser Vorversicherungszeit beginnt die Zeit des Erwerbslebens mit der ersten Erwerbstätigkeit – einschließlich Ausbildung und Selbstständigkeit – und geht bis zur Antragstellung auf eine gesetzliche Rente. Eltern dürfen zudem pro Kind drei Jahre zur Vorversicherungszeit dazurechnen.
Zur Berechnung Ihrer Beiträge setzen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent an. Dieser Satz gilt deutschlandweit für alle gesetzlichen Krankenkassen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Von der Gesamtsumme aus allgemeinem Beitragssatz und kassenindividuellem Zusatzbeitrag zahlen Sie jedoch nur die Hälfte. Den Rest übernimmt die Rentenversicherung.
Aus Ihrer gesetzlichen Rente zahlen Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Darüber hinaus sind auch Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten oder Arbeitseinkommen aus einer Selbstständigkeit beitragspflichtig. Beitragsfrei sind hingegen Einnahmen bis 450 Euro, die Sie aus einem Minijob erzielen. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Neuregelung der Beitragspflicht bei Betriebsrenten.
Sind Sie als Rentner weiterhin als Arbeitnehmer tätig, ist das Entgelt aus der Beschäftigung auch beitragspflichtig. Sie zahlen dann Pflichtbeiträge aus Ihrer Rente und aus Ihrem Arbeitsentgelt. Wenn Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber aus dem Arbeitsentgelt nur noch den ermäßigten Beitragssatz. Auf die Rente wird weiterhin der allgemeine Beitragssatz angesetzt.
Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, kann ein zusätzlicher Verdienst Ihre Rente mindern. Seit Einführung der Flexirente zum 1. Juli 2017 gilt als Verdienstgrenze 6.300 Euro brutto im Jahr. Verdienst, der über diesen Betrag hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Dementsprechend verändert sich auch der Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung.
Hinweis: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogener Altersrente vorübergehen erhöht. Für das Jahr 2022 können Rentner bis zu 46.060 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass deren Rente dafür gekürzt wird. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die bisherige Verdienstgrenze von 6.300 Euro.
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