Kinderkrankenschein einreichen und Kinderkrankengeld erhalten

Können Sie wegen Ihres kranken Kindes nicht zur Arbeit, zahlt Ihnen die AOK Kinderkrankengeld. Alle Informationen, wie Sie Kinderkrankengeld beantragen und erhalten, finden Sie auf dieser Seite.

Kinderkrankengeld beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht arbeiten können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld – den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt oder die Kinderärztin aus. Wie Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein an die AOK übermitteln und was zu beachten ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen oder ins Krankenhaus beziehungsweise zur Reha begleiten, erfahren Sie im Folgenden.

Antrag auf Kinderkrankengeld einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein bei der AOK des betreuenden Elternteils ein. Am einfachsten geht das digital über „Meine AOK“. Fotografieren oder Scannen Sie den vollständigen Kinderkrankenschein und laden Sie das Bild direkt im Online-ServiceCenter hoch.

Klicken Sie hier, um direkt zum Online-ServiceCenter „Meine AOK“ der AOK NordWest zu gelangen.

Oder Sie reichen das Dokument folgendermaßen ein:

  • per Post an: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. 58079 Hagen
  • oder in Ihrem AOK-KundenCenter
  • Stationäre Mitaufnahme

    Versicherte, die bei stationärer Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen als Begleitperson mitaufgenommen werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld. Unter anderem ist eine Bescheinigung von der stationären Einrichtung über das Vorliegen medizinischer Gründe für die Mitaufnahme sowie über den Zeitraum der Mitaufnahme erforderlich. Der Antrag ist bei der Krankenkasse des mitaufgenommenen Elternteils zusammen mit der Bescheinigung der stationären Einrichtung einzureichen.

    Antrag auf Kinderkrankengeld bei Mitaufnahme

    Drucken Sie den PDF-Antrag aus und befüllen Sie diesen anschließend. Ihnen stehen oben genannte Möglichkeiten zur Verfügung, den Antrag einzureichen.

    Der Antrag ist bei der Krankenkasse des mitaufgenommenen Elternteils zusammen mit der Bescheinigung der stationären Einrichtung einzureichen.

    Bescheinigung der stationären Einrichtung über die medizinisch notwendige Mitaufnahme

    Beide Dokumente – die Bescheinigung und den ausgefüllten Antrag – können Sie über „Meine AOK“ hochladen.

So geht es weiter

Ihr Arbeitgeber übermittelt der AOK Ihre Entgeltbescheinigung elektronisch – in der Regel innerhalb von sechs Wochen mit der nächsten Lohnabrechnung. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, zahlt die AOK das Kinderkrankengeld direkt an Sie aus.

Verfolgen Sie Ihren Antrag im Onlineportal „Meine AOK“

Haben Sie den ausgefüllten Antrag im Onlineportal „Meine AOK“ an uns übermittelt, können Sie dort nun auch den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

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Kinderkrankengeld

Wer ein krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreut, kann Kinderkrankengeld erhalten. Voraussetzungen und Anspruchtage finden Sie hier.

Eine junge Frau beugt sich lächelnd zu einem Kind, das in einem Krankenhausbett liegt.

Kind im Krankenhaus

Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das sind die Voraussetzungen.

Sie können keine Auswahl treffen oder benötigen weitere Informationen?

Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.

Aktualisiert: 07.01.2026

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