Kinderkrankenschein einreichen und Kinderkrankengeld erhalten
Kinderkrankengeld beantragen: So gehen Sie vor
Wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht arbeiten können, benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld – den sogenannten Kinderkrankenschein. Diesen stellt der Kinderarzt oder die Kinderärztin aus. Wie Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein an die AOK übermitteln und was zu beachten ist, wenn Sie Ihr Kind zu Hause betreuen oder ins Krankenhaus beziehungsweise zur Reha begleiten, erfahren Sie im Folgenden.
Antrag auf Kinderkrankengeld einreichen
Reichen Sie den ausgefüllten Kinderkrankenschein bei der AOK des betreuenden Elternteils ein. Am einfachsten geht das digital über „Meine AOK“. Fotografieren oder Scannen Sie den vollständigen Kinderkrankenschein und laden Sie das Bild direkt im Online-ServiceCenter hoch.
Klicken Sie hier, um direkt zum Online-ServiceCenter „Meine AOK“ der AOK NordWest zu gelangen.
Oder Sie reichen das Dokument folgendermaßen ein:
- per Post an: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. 58079 Hagen
- oder in Ihrem AOK-KundenCenter
Stationäre Mitaufnahme
So geht es weiter
Ihr Arbeitgeber übermittelt der AOK Ihre Entgeltbescheinigung elektronisch – in der Regel innerhalb von sechs Wochen mit der nächsten Lohnabrechnung. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, zahlt die AOK das Kinderkrankengeld direkt an Sie aus.
Verfolgen Sie Ihren Antrag im Onlineportal „Meine AOK“
Haben Sie den ausgefüllten Antrag im Onlineportal „Meine AOK“ an uns übermittelt, können Sie dort nun auch den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld
Wer ein krankes Kind unter 12 Jahren zu Hause betreut, kann Kinderkrankengeld erhalten. Voraussetzungen und Anspruchtage finden Sie hier.

Kind im Krankenhaus
Wird Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das sind die Voraussetzungen.
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Viele Ihrer Fragen beantworten wir in unserem FAQ-Bereich. Alternativ können Sie selbstverständlich jederzeit auch direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
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