Antrag auf Fahrkostenerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Fahrkosten für medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus sowie in bestimmten Ausnahmefällen auch für ambulante Behandlungen. Die Fahrkostenerstattung beantragen Sie hier.
Antrag auf Fahrkostenerstattung: Ermitteln Sie Ihre AOK
Die Fahrkostenerstattung bei der AOK unterscheidet sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen die passenden Informationen anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.
Weitere Informationen zur Fahrkostenerstattung

Erstattung von Fahrkosten
In bestimmten Fällen übernimmt die AOK die Erstattung von Fahrkosten. Die Voraussetzungen lesen Sie hier.
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Aktualisiert: 08.04.2025
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