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Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung Ihrer AOK erhalten zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse stellen. Das kann zum Beispiel ein Erstantrag auf Pflegeleistungen sein, ein Antrag auf Höherstufung oder auf Umstellung der Pflegeleistung.

Ermitteln Sie Ihre AOK zur Anzeige des Antrags

Die Formulare und Anträge der AOK unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Antrag anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

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Eine ambulante Pflegekraft hilft einem älteren Mann beim Ausfüllen eines Antrags.

Formulare und Anträge

Hier finden Sie weitere Anträge auf Pflegeleistungen, zum Beispiel für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Hinweis zur Pflegebegutachtung

Egal, ob es sich um den Erstantrag oder eine Höherstufung handelt: In jedem Fall wird der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Antragsbearbeitung von der AOK damit beauftragt, eine sogenannte Pflegebegutachtung durchzuführen. Das heißt: Sie brauchen sich als Antragsteller oder Antragstellerin nicht zu kümmern. Ihre AOK beauftragt die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst (MD) automatisch, nachdem Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bei uns eingegangen ist. Ein Gutachter vom MD stellt den konkreten Pflegebedarf und den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person fest. Dazu erfolgt in der Regel ein persönlicher Termin. Dieses Gutachten dient dann der AOK-Pflegekasse als wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Pflegeleistungen Ihrer AOK. Bei Umstellung Ihrer Pflegeleistungen ist keine Pflegebegutachtung erforderlich.

Aktualisiert: 02.05.2024

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