Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung Ihrer AOK erhalten zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse stellen. Mit dem folgenden Antrag können Sie erstmalig einen Pflegegrad beantragen. Hat sich der Pflegebedarf verändert, nutzen Sie den Antrag ebenfalls, um zum Beispiel eine Höherstufung des Pflegegrads oder eine Umstellung der Pflegeleistung zu beantragen.

AOK ermitteln und Antrag erhalten

Klicken Sie den Button „Meine AOK ermitteln“ und geben Sie Ihre Postleitzahl ein oder wählen Sie Ihre AOK aus der Liste aus. Im Anschluss erhalten Sie den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Ihrer AOK.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Hinweis zur Pflegebegutachtung

Egal, ob es sich um den Erstantrag oder eine Höherstufung handelt: In jedem Fall wird der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Antragsbearbeitung von der AOK damit beauftragt, eine sogenannte Pflegebegutachtung durchzuführen. Das heißt: Sie brauchen sich als Antragsteller oder Antragstellerin nicht zu kümmern. Ihre AOK beauftragt die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst (MD) automatisch, nachdem Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bei uns eingegangen ist. Ein Gutachter vom MD stellt den konkreten Pflegebedarf und den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person fest. Dazu erfolgt in der Regel ein persönlicher Termin. Dieses Gutachten dient dann der AOK-Pflegekasse als wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Pflegeleistungen Ihrer AOK. Bei Umstellung Ihrer Pflegeleistungen ist keine Pflegebegutachtung erforderlich.

Weitere Informationen rund um das Thema Pflege

Eine junge und eine ältere Frau stehen gemeinsam in der Küche an einer Spüle. Sie unterhalten sich lachend, während die jüngere Frau das Geschirr abtrocknet. Im Hintergrund sind verschiedene Küchenmöbel, Regale und Küchenutensilien zu sehen.

Pflegeleistungen im Überblick

Informationen zu allen Pflegeleistungen, die Sie für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim beantragen können.

Aktualisiert: 21.10.2026

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