Antrag auf Kurzzeitpflege

Ist die Betreuung einer pflegebedürftigen oder schwer erkrankten Person vorübergehend zu Hause nicht möglich, dann ist die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung eine Alternative. Diese kann sowohl mit als auch ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Die AOK beteiligt sich an den Kosten. Den Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie hier.

Antrag auf Kurzzeitpflege: Ermitteln Sie Ihre AOK

Die Formulare und Anträge der AOK unterscheiden sich regional. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, damit wir Ihnen den passenden Antrag anzeigen können. Falls Sie außerhalb der Region Ihrer zuständigen AOK wohnen, wählen Sie bitte Ihre AOK unten aus der Liste.

Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege

3)	Eine weibliche Pflegefachperson fährt einen Patienten im Rollstuhl durch den Flur.

Kurzzeitpflege

Menschen ab Pflegegrad 2, aber auch mit geringerem oder ohne Pflegegrad können die Kurzzeitpflege beanspruchen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Hinweis zur Pflegeberatung

Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse bieten Ihnen umfassende Unterstützung für die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung. Stellen Sie einen neuen Antrag bei Ihrer AOK-Pflegekasse, haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Die Berater und Beraterinnen informieren Sie ausführlich über Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie viele weitere Unterstützungsangebote. Zudem erhalten Sie wertvolle Kontakte zu Anlaufstellen und Anbietern von Pflegeleistungen in Ihrer Region.

Aktualisiert: 24.03.2025

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