Informationen zum Beitragssatz
Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt einen monatlichen Krankenkassenbeitrag. Er berechnet sich als Prozentsatz vom Einkommen des Mitglieds und besteht aus dem allgemeinen oder dem ermäßigten Beitragssatz sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Allgemeiner Beitragssatz
Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent. Dieser Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich und beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld. Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen grundsätzlich den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Freiwillig versicherte Rentner zahlen aus ihrer Rente den allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent).
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