Krankenversicherung für Auszubildende – Beiträge & Co.

Nach dem Schulabschluss steht für viele junge Menschen der Beginn einer Ausbildung auf dem Plan. Dann ist es an der Zeit, sich selbst eine Krankenversicherung zu suchen. Die AOK bietet Auszubildenden viele Vorteile.
Ein Mitarbeiter erklärt einem Auszubildenden etwas anhand einer Skizze. Was die AOK für Azubis bietet, erfahren Sie hier.  © AOK

Inhalte im Überblick

    Warum ist die AOK für Azubis eine gute Wahl?

    Rund um die Berufsausbildung ist die AOK ein kompetenter Ansprechpartner mit Informationen und Tipps zu Gesundheit, Bewerbungen und zur Sozialversicherung:

    • Die AOK bietet exzellente Beratung: persönlich vor Ort, telefonisch und per E-Mail

    • stabile, faire Beiträge und umfassende Leistungen

    • Versicherte unter 18 Jahren leisten keine Zuzahlungen für Medikamente

    • freie Arztwahl mit ihrer Versichertenkarte

    • attraktive Wahltarife und Zusatzangebote

    Auszubildenden bietet die AOK zusätzlich:

    • Hilfe bei sämtlichen Formalitäten für den optimalen Krankenversicherungsschutz

    • Beratung in allen Gesundheitsfragen

    • AOK-liveonline-Seminare mit Vorträgen rund um Gesundheit, Job und Karriereplanung

    Fragen und Antworten rund um die Krankenversicherung für Auszubildende

    Wann muss ich mich selbst krankenversichern, was kostet es und was ist, wenn ich nur wenig verdiene? Fragen und Antworten rund um die Krankenkasse für Azubis gibt es hier.

    • Ab wann sollten Azubis eine Krankenversicherung abschließen?

      Die Versicherungspflicht in einer Krankenkasse setzt mit Beginn der Ausbildung ein. Sobald Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind Sie nicht länger über Ihre Eltern versichert. Am besten schließen Sie Ihre Krankenversicherung bereits vor Beginn des ersten Ausbildungstages ab, spätestens aber bis 14 Tage danach. Andernfalls versichert Sie Ihr Arbeitgeber in der Krankenkasse, in der sie zuvor familienversichert waren.  

    • Muss ich als Azubi eine Krankenversicherung abschließen?

      Wenn Sie eine Ausbildung beginnen, bei der Sie eine Vergütung erhalten, sind Sie nicht weiter familienversichert. In Deutschland gilt für alle Auszubildenden die Krankenversicherungspflicht. Sie müssen deshalb als Azubi eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt besteht die Möglichkeit der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn auch die sonstigen Voraussetzungen dafür vorliegen. Unter anderem darf Ihr monatliches Einkommen nicht höher sein als 505 Euro (2024). Wichtig jedoch: Soweit Sie in einer regelmäßigen Beschäftigung monatlich mehr als 538 Euro verdienen, sind Sie regelmäßig als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

    • Was muss ich bei der Wahl der Krankenkasse beachten?

      Als Auszubildender können Sie frei wählen, bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern möchten. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich geregelt und daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Jedoch fordern manche Kassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Wie hoch dieser ausfällt, können die Kassen individuell nach Bedarf entscheiden.

      Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Krankenkasse zudem auf Bonusprogramme. Wer zum Beispiel als Mitglied der AOK gesund lebt und sich fit hält, darf sich auf attraktive Sach- oder Geldprämien freuen.

    • Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

      Normalerweise binden Sie sich für mindestens zwölf Monate an eine Krankenkasse, bei einigen Wahltarifen unter Umständen auch länger.

      Die Mindestbindungszeit müssen Sie nicht erfüllen, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Die außerordentliche Kündigung muss dann allerdings im selben Monat erfolgen, in dem Sie von dem Zusatzbeitrag erfahren haben. Die Frist beträgt auch hier zwei Monate zum Monatsende.

      Weitere Informationen zum Thema Kassenwechsel

    • Wieviel Beitrag muss ich zahlen, wenn ich nur eine geringe Ausbildungsvergütung bekomme?

      Auszubildende müssen keine Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn ihr Monatsverdienst nicht mehr als 325 Euro beträgt. Dann übernimmt der Arbeitgeber die fälligen Beiträge komplett.

    • Bin ich noch krankenversichert, wenn ich die Ausbildung abbreche, wechsle oder nicht übernommen werde?

      • Wenn Sie die Ausbildung abbrechen und bereits einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, also etwa die Ausbildungsstätte wechseln, bleibt Ihre Krankenversicherung bestehen.

      • Wenn Sie ohne Beschäftigung sind, können Sie in die Familienversicherung eines Elternteils zurückkehren. Das ist bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich, bei Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Der versicherte Elternteil muss dann bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen.

      • Waren Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert, steht Ihnen Arbeitslosengeld I zu. Dann sind Sie weiterhin selbst versichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt in diesem Fall die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse.

      In jedem Fall sollten Sie Ihre Krankenkasse und die Agentur für Arbeit rechtzeitig informieren, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen oder nicht übernommen werden. 

    • Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung im Betrieb bleibe?

      Ihr Versicherungsverhältnis läuft in diesem Fall weiter. Die Beiträge erhöhen sich entsprechend prozentual mit Ihrem Verdienst.

    • Was geschieht mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung in einem anderen Betrieb weiterarbeite?

      Wechseln Sie nach Ende der Ausbildung in einen anderen Betrieb, bleiben Sie weiterhin bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Wichtig: Der neue Arbeitgeber benötigt eine Information über die zuständige Krankenkasse.

    • Bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse auch pflegeversichert?

      Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wie der AOK sind Sie als Auszubildender automatisch auch pflegeversichert. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Sie abzusichern, falls Sie nach einer schweren Krankheit oder altersbedingt pflegebedürftig werden.

    • Was beinhaltet die gesetzliche Sozialversicherung?

      Als Azubi zahlen Sie in die Sozialversicherung ein. Das bedeutet, neben dem Krankenversicherungsbeitrag leisten Sie Beiträge für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zudem einen Beitrag zur Unfallversicherung des Auszubildenden. Somit sind Sie rundum abgesichert.

    Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Krankenversicherung für Auszubildende? Ihre AOK vor Ort berät Sie gern.

    Was kostet die Krankenversicherung für Azubis bei meiner AOK?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnortes können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen den Beitragssatz der Krankenversicherung für Auszubildende Ihrer AOK anzeigen.

    Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung für Azubis

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    Aktualisiert: 10.12.2024

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