Krankengeld
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Inhalte im Überblick
Wie und wann erhalte ich Krankengeld?
Die AOK zahlt Ihnen in der Regel Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Wir beraten Sie gern auch individuell.
In 3 Schritten zum Krankengeld
1. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
01/03Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit fest, meldet sie oder er die Daten zu Ihrer Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. So ist gewährleistet, dass die Krankmeldung ab dem ersten Tag bei Ihrer AOK vorliegt. Sollte die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden können, informiert Sie das Praxisteam und Sie erhalten einen Papierbeleg. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Papierbescheinigung direkt bei Ihrer AOK ein. Sind Sie länger krank, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Wie viel Krankengeld erhalte ich?
Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie Sie vor Ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.
Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die Arbeitgeberanteile kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Wie wirkt sich für Eltern der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf das Krankengeld aus?
Mit dem Krankengeldrechner den Betrag ermitteln
Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln.
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Krankengeld für andere Personengruppen
So viel bekommen Sie als Person, die Arbeitslosengeld bezieht
So viel bekommen Sie als selbstständig tätige Person
So viel bekommen Sie als künstlerisch oder publizistisch tätige Person
Krankengeld für unständig/kurzzeitig Beschäftigte
So hoch ist Ihr Kinderkrankengeld
Weitere Fragen und Antworten zum Krankengeld
Muss ich vom Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Wird das Krankengeld durchgehend gezahlt?
Welche zusätzlichen Leistungen bietet die AOK Baden-Württemberg beim Krankengeld
Bei längerer Krankheit müssen die Versicherten der AOK Baden-Württemberg nicht auf ihren Lohn verzichten. Denn mit der Krankentagegeld-Versicherung der Allianz können Sie das Krankengeld auch dann noch in voller Höhe erhalten, wenn der gesetzliche Anspruch nach sechs Wochen schon vorüber ist.
Weitere Informationen rund um die Absicherung mit der Krankentagegeld-Versicherung.
Das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Dies kann Änderungen bei der Berechnung Ihres Krankengeldes hinsichtlich der Ermittlung des Pflegeversicherungsbeitrages ergeben. Dem Abschnitt „Wie viel Krankengeld erhalte ich?“ können Sie bereits einige Informationen entnehmen. Die wichtigen Punkte haben wir für Sie auf einem Merkblatt zusammengefasst.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und Ihre Kinder nicht bei Ihnen familienversichert sind. Trifft dies auf Sie zu, haben Sie die Möglichkeit Ihre Daten in den Fragebogen einzutragen und die beschreibbare PDF bei uns einzureichen. Alternativ können Sie die Angaben über das Onlineportal „Meine AOK“ tätigen oder die AOK-Digitalberatung in Anspruch nehmen. Vielen Dank!“
AOK-Krankengeld-Wahltarif
Der Wahltarif schließt eine finanzielle Lücke im Krankheitsfall. Denn alle Versicherten, die den allgemeinen Beitragssatz zahlen, haben erst Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit dem Wahltarif bekommen Sie bereits vorher Krankengeld, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
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