Ergänzung zum Krankengeld: AOK-Krankengeld-Wahltarif
Mit dem AOK-Krankengeld-Wahltarif stehen viele Versicherte im Krankheitsfall finanziell besser da, verglichen mit dem gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Als individuelle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld schließen Sie eine finanzielle Lücke, bis das gesetzliche Krankengeld gezahlt wird. Mit dem Krankengeld-Wahltarif können Sie bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens im Falle einer Arbeitsunfähigkeit absichern.

Wir bieten Ihnen in Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld den AOK-Krankengeld-Wahltarif an. Er richtet sich an diese AOK-Versicherten:
- hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige
- unständig und kurzzeitig Beschäftigte
- nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler, Publizisten, Journalisten, Musiker, Schriftsteller oder Schauspieler.
Der Krankengeld-Wahltarif schließt eine finanzielle Lücke im Krankheitsfall. Denn alle Versicherten, die den allgemeinen Beitragssatz zahlen, haben erst Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Mit dem Wahltarif bekommen Sie bereits vorher Krankengeld, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Krankengeld-Wahltarif mit zwei Tarifoptionen - besser versorgt als mit dem Krankengeld
Der Tarif KG 22 kann von hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, die sich für den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld entschieden haben, gewählt werden. Außerdem können unständig und kurzzeitig Beschäftigte den Krankengeld-Wahltarif abschließen. Hier erhalten sie Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der Tarif KG 15 richtet sich an Freiberufler wie Publizisten, Journalisten oder Künstler. Bei diesem Krankengeld-Wahltarif erhalten Sie ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis einschließlich zum 42. Tag Krankengeld.
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhalten alle Berufsgruppen gesetzliches Krankengeld.

Das Krankengeld für unständig und kurzzeitig Beschäftigte beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Selbstständige erhalten 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Bei Künstlern und Publizisten orientiert sich das Krankengeld an ihrem Arbeitseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate und beträgt 70 Prozent davon.
Um Krankengeld aus dem Wahltarif zu erhalten, muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellen oder der Versicherte wird im Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt und ist arbeitsunfähig. Des Weiteren müssen die erforderlichen Zeitgrenzen von 15 oder 22 Tagen Arbeitsunfähigkeit eingehalten werden.
Sie können den AOK-Krankengeld-Wahltarif direkt mit Mitgliedschaftsbeginn bei der AOK abschließen. Wird der Wahltarif zu einem späteren Zeitpunkt gewählt, beginnt dieser zu Ihrem Wunschtermin, aber frühestens mit Beginn des folgenden Kalendermonats und nachdem die Unterlagen bei der AOK eingegangen sind.
Es besteht eine Wartezeit von drei Monaten, wenn innerhalb der letzten drei Monate vor Wahl des AOK-Krankengeld-Wahltarifs KG 22 bei keiner gesetzlichen Krankenkasse eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit bestand. Für Arbeitsunfähigkeiten, die vor Antragstellung oder innerhalb der Wartezeit eingetreten sind, besteht für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Wahltarif-Krankengeld.
Sie erklären schriftlich bei Ihrer AOK die Teilnahme am Wahltarif. Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am AOK-Krankengeld-Wahltarif und bleiben bei Ihrer AOK versichert.
Den Wahltarif Krankengeld bekommen Sie ohne Gesundheitsuntersuchungen, Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge.
Was zahle ich für den Krankengeld-Wahltarif bei meiner AOK?
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