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Fragen & Antworten über die AOK & das Portal

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die AOK als Gesundheitskasse und das Versichertenportal AOK.de.

Formulare & Anträge

  • Wo finde ich Anträge und Formulare?

    Jede AOK hat andere Formulare und Anträge. Für gewöhnlich stehen die notwendigen Dokumente auf der thematisch jeweils passenden Artikelseite zum digitalen Ausfüllen oder Herunterladen bereit.

    Um die Formulare und Anträge Ihrer AOK sehen zu können, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt, dann erscheinen die Formulare und Anträge Ihrer AOK.

    Zur Übersicht über die wichtigsten Formulare und Anträge Ihrer AOK

  • Wie komme ich an Formulare, die nicht online sind?

    Für gewöhnlich stehen alle notwendigen Formulare auf der thematisch jeweils passenden Artikelseite zum digitalen Ausfüllen oder Herunterladen bereit. Eine Übersicht aller wichtigen Dokumente finden Sie zudem unter Formulare und Anträge.

    Sollte das von Ihnen gesuchte Formular nicht online zu finden sein, wenden Sie sich telefonisch an Ihre AOK. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

  • Wohin kann ich die Anträge schicken?

    Sie möchten der AOK ein Dokument per Post schicken, zum Beispiel einen ausgefüllten Antrag mit den zugehörigen Unterlagen? Bitte schicken Sie Ihren Brief an das Postfach oder die Postadresse der für Sie zuständigen AOK.

    Zur Postanschrift Ihrer AOK

    Bitte beachten Sie: Jede AOK hat eine eigene Postadresse oder ein eigenes Postfach. Die Adressen der Servicecenter, Kundencenter, Geschäftsstellen und Filialen Ihrer AOK entsprechen nicht den Postanschriften. Bitte adressieren Sie Ihre Sendungen ausschließlich an die Postanschrift der für Sie zuständigen AOK.

    Falls Sie die Adresse Ihrer AOK benötigen, um einen Vor-Ort-Termin wahrzunehmen, finden Sie hier die benötigte Adresse. Hinweis: Für Postsendungen bitte ausschließlich die oben verlinkte Postanschrift nutzen!

  • Wie erhalte ich eine Mitgliedsbescheinigung meiner AOK?

    Durch die Digitalisierung ist eine gedruckte Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung nur noch in wenigen Fällen nötig. Falls Sie dennoch eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer AOK benötigen, zum Beispiel für die Immatrikulation bei einer Hochschule, können Sie diese einfach online bei der für Sie zuständigen AOK beantragen.

    Mitgliedsbescheinigung beantragen

  • Wohin schicke ich meine Krankschreibung?

    Schreibt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie krank, dann übermittelt die ärztliche Praxis die Krankmeldung elektronisch an die AOK. Das heißt, Sie müssen keine Krankschreibung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin muss keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Die Arbeitsstelle ruft die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der AOK ab. Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, muss diese binnen von drei Tagen über die Krankschreibung informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die zuständige Stelle versenden.

    Weiter Informationen dazu, finden Sie unter Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

  • Wie kann ich ein SEPA-Mandat einrichten?

    Wie Sie ein SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrer AOK einrichten können, hängt davon ab, bei welcher AOK Sie versichert sind. In einigen Regionen stellt Ihnen die AOK ein Formular dafür bereit, das Sie einfach und schnell von der Seite Formulare und Anträge herunterladen, ausfüllen und anschließend einsenden können.

    Bevor Ihnen das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat ausgegeben wird, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt und der entsprechende Datensatz angezeigt.

    Sollte dort kein passendes Formular für das SEPA-Lastschriftmandat vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK in der Nähe. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

    Weitere Informationen zu Bankverbindungen, SEPA und IBAN Ihrer AOK

Bonus- & Prämienprogramme

  • Woher bekomme ich das Bonusheft?

    Die AOK bietet ihren Versicherten verschiedene Bonus- und Prämienprogramme an. In einigen Regionen können Sie wählen, ob Sie Ihre Bonuspunkte in einem Bonusheft oder über die „AOK Bonus-App“ sammeln möchten. In jedem Fall erhalten Sie das Bonusheft, nachdem Ihre Teilnahme am jeweiligen Bonus- oder Prämienprogramm bestätigt wurde, von Ihrer AOK zugeschickt.

    Zu den Bonus- und Prämienprogrammen der AOK

    Sollten Sie das Bonusheft noch nicht erhalten haben, gedulden Sie sich bitte noch. Möchten Sie bereits Bonuspunkte sammeln, haben das Bonusheft aber noch nicht erhalten, wenden Sie sich jederzeit gern an Ihre AOK – gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

    Kontakt zu Ihrer AOK

  • Wie übertrage ich meine Bonuspunkte in die App?

    In der „AOK Bonus-App“ können Sie Ihre Aktivitäten, zum Beispiel Teilnahme an Gesundheitskursen oder Besuch einer Zahnarztpraxis, einfach und bequem per Foto-Upload nachweisen. Dazu fotografieren Sie zum Beispiel ein Teilnahmezertifikat mit Ihrem Smartphone. Ein ähnliches Vorgehen gilt bei Aktivitäten ohne Zertifikat und ohne Teilnahmebestätigung.

    Wie Sie Bonuspunkte in der „AOK Bonus-App“ sammeln

  • Wie kann ich der AOK mein Bonusheft übermitteln?

    Sie können Ihr Bonusheft einfach per Post an uns schicken. Alternativ können Sie es auch gern in Ihrem AOK-Servicezentrum abgeben. Sobald wir Ihr Bonusheft erhalten, bekommen Sie umgehend ein neues von uns zugeschickt.

    Wie Sie Bonuspunkte sammeln und einlösen

    Übrigens: Wenn Sie Ihre Bonuspunkte ab sofort in der „AOK Bonus-App“ sammeln, müssen Sie uns kein Bonusheft mehr zukommen lassen. Alle Ihre Bonuspunkte werden in der App über einen Foto-Upload sofort angerechnet und zum Jahresende automatisch eingelöst.

    Wie Sie Bonuspunkte in der „AOK Bonus-App“ sammeln

  • Wie unterscheidet sich das Bonusprogramm vom Prämienprogramm?

    Ein wesentlicher Unterschied ist: Beim Bonusprogramm sammeln Sie sogenannte Bonuspunkte, beim Prämienprogramm Prämienpunkte. Gemeinsam ist den beiden Programmvarianten: Sie bekommen für bestimmte gesundheitsförderliche Aktivitäten eine vorher festgelegte Anzahl an Punkten, die Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können.

    Beim Bonusprogramm erfolgt die Anrechnung Ihrer Bonuspunkte regelmäßig zum Jahresende. Sie können Ihre Bonuspunkte nur dann einlösen – und zwar entweder gegen Bargeld oder, je nach AOK, gegen einen Zuschuss für Gesundheitsleistungen. Jeder Bonuspunkt ist also bares Geld wert.

    Bei einem Prämienprogramm ist das Einlösen Ihrer Prämienpunkte jederzeit möglich. Sie brauchen hierfür nicht bis zum Jahresende zu warten. Die jeweils verfügbaren Prämien haben einen bestimmten Wert. Sie können sich die Prämie aussuchen, für die Sie ausreichend Prämienpunkte gesammelt haben.

     

    Zu den Bonus- und Prämienprogrammen der AOK

Kontakt

  • Was kann ich tun, wenn ich die AOK telefonisch nicht erreiche?

    Sollten Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Geben Sie dafür einfach Ihren Namen und die Rückrufnummer an – ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer AOK wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden. Alternativ können Sie uns auch schreiben und um Rückruf bitten. In diesem Fall geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.

  • Wie teile ich eine Namensänderung mit?

    Hat sich Ihr Name oder der Name Ihres mitversicherten Kindes geändert, können Sie diesen einfach und schnell im Onlineportal „Meine AOK“ ändern. Dort haben Sie Zugriff auf alle Ihre persönlichen Daten und können diese jederzeit verwalten.

    Um das Onlineportal „Meine AOK“ zu nutzen, benötigen Sie ein entsprechendes Konto. Falls Sie noch kein Konto beim Onlineportal „Meine AOK“ besitzen, können Sie sich einfach registrieren – „Meine AOK“ ist für Sie kostenfrei.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

    Möchten Sie Ihre persönlichen Daten nicht über „Meine AOK“ ändern, dann wenden Sie sich telefonisch an Ihre AOK. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

  • Warum finde ich keine E-Mail-Adresse, an die ich mich wenden kann?

    Mitgliedsbescheinigung, Krankengeld oder Pflege: Rund um Ihre Krankenversicherung können sich viele verschiedene Fragen ergeben. Damit jede Frage auch die richtige Ansprechstelle erreicht, haben wir für E-Mail-Anfragen ein Kontaktformular eingerichtet. Darüber schreiben Sie uns eine Nachricht. Ihre Nachricht wird dann sofort an die jeweils zuständige Abteilung bei der AOK weitergeleitet und bearbeitet. So können Sie sicher sein, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich beantwortet wird.

    Hinweis: Bevor Ihnen das Kontaktformular angezeigt wird, werden Sie möglicherweise gebeten, die Postleitzahl Ihres Wohnorts einzugeben. Anhand Ihrer Eingabe wird die für Sie zuständige AOK ermittelt und das entsprechende Formular angezeigt.

Onlineportal & App „Meine AOK“

  • Ich habe mein Passwort vergessen. An wen kann ich mich wenden?

    Wenn Sie Ihr Passwort zum Onlineportal „Meine AOK“ vergessen haben, dann können Sie dies selbst zurücksetzen. Sie benötigen dafür Ihre Gesundheitskarte sowie weitere persönliche Daten. Nähere Informationen dazu, erhalten Sie unter Onlineportal und App „Meine AOK“.

  • Wie kann ich meine Adressdaten in „Meine AOK“ ändern?

    Wenn sich Ihre Adresse nach einem Umzug geändert hat, können Sie diese einfach und schnell im Onlineportal „Meine AOK“ ändern. Dort haben Sie Zugriff auf alle Ihre persönlichen Daten und können diese jederzeit verwalten.

    Damit Sie sich beim Onlineportal „Meine AOK“ anmelden können, um Ihre Adressdaten zu ändern, benötigen Sie ein entsprechendes Konto. Falls Sie noch kein Konto beim Onlineportal „Meine AOK“ besitzen, können Sie sich einfach registrieren – die Registrierung und Nutzung von „Meine AOK“ ist für Sie kostenfrei.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

    Falls Sie Hilfe bei der Registrierung für das Onlineportal „Meine AOK“ benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch an die für Sie zuständige AOK in der Nähe.

    Zu den Servicenummern Ihrer AOK

  • Wo kann ich den Bearbeitungsstand meiner Anträge in „Meine AOK“ einsehen?

    Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge einsehen zu können, öffnen Sie einfach das Digitale Postfach im Onlineportal „Meine AOK“. Sobald eine Rückfrage oder ein Bescheid zu Ihrem Antrag vorliegt, senden wir Ihnen hier eine Nachricht. Einfach, sicher und schnell.

    Zum Onlineportal „Meine AOK“

Websitenutzung

  • Was finde ich wo auf AOK.de?

    Um das Angebot zu nutzen, können Sie entweder mit der Suche arbeiten oder mit der Hauptnavigation im oberen Bereich der Seite. Klicken Sie auf eine der Rubriken in der Hauptnavigation, werden zusätzlich noch alle Unterrubriken aufgelistet. Egal wo Sie sich auf der Seite befinden – mithilfe des AOK-Logos gelangen Sie immer wieder auf die Startseite zurück.

    Sie wünschen weitere Informationen oder haben eine Frage an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der AOK? Am Ende jeder Seite finden Sie Kontaktmöglichkeiten Ihrer AOK.

  • Warum erscheint auf einigen Seiten der AOK.de eine Abfrage meiner Postleitzahl beziehungsweise meiner AOK?

    Wir möchten Ihnen ganz gezielt die Informationen zur Verfügung stellen, die für Sie in Ihrer Region nützlich sind. Das wird durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl ermöglicht.

    Hintergrundinfo: Wozu dient die Lokalisierung?

    Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, die regionale Angebote und Inhalte bereithalten. Damit Ihnen das passende Angebot zur Verfügung gestellt werden kann, müssen Sie an einigen Stellen Ihre Postleitzahl eingeben. In der Regel wird Ihnen an der betreffenden Stelle genau erklärt, welche Informationen Sie durch die Eingabe der Postleitzahl angezeigt bekommen. Ihre Daten sind dabei immer geschützt. Die Lokalisierungsdaten werden ausschließlich auf Ihrem PC innerhalb des Browsers als Cookie gespeichert. Die Lokalisierung auf den Seiten der AOK.de bleibt solange erhalten, bis das Cookie gelöscht wird. Eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

  • Wie funktioniert die Suchfunktion auf AOK.de?

    Die Suche auf aok.de ist eine Volltextsuche und einfach zu bedienen.

    Auf der Startseite der aok.de sowie auf allen Rubrikseiten befindet sich das Suchfeld („Was suchen Sie?“) im oberen Bereich der Seite. Auf allen weiteren Seiten kennzeichnet ein Symbol (schwarze Lupe) die Suche.

    Geben Sie in das Suchfeld den Suchbegriff ein und klicken Sie anschließend auf Enter, die Lupe oder den Begriff „Suchen“. Im Anschluss erhalten Sie eine Liste aller Leistungen und Services, die mit Ihrem Suchbegriff in Verbindung stehen. Zur besseren Orientierung sind die Treffer nach Relevanz sortiert und zusätzlich nach Zielgruppen eingeteilt.

    Unser Tipp: Je genauer Sie Ihre Suche formulieren, desto genauer sind die ausgespielten Treffer. Kombinieren Sie deshalb Begriffe miteinander oder nennen Sie die Suchbegriffe so spezifisch wie möglich.

    Auch Tippfehler erkennt die aok.de-Suche und schlägt Ihnen den Suchbegriff mit der richtigen Schreibweise vor.

  • Auf welchen Gerät wird die Seite optimal angezeigt?

    Die Webseite der AOK können Sie mit allen stationären und mobilen Geräten wie Tablet oder Smartphone in der gleichen Qualität nutzen. Die Webseite ist responsive (reagierend) angelegt. Das heißt, sie passt sich an die Eigenschaften jedes Endgeräts an, um die Inhalte, unabhängig von der Displaygröße, optimal darzustellen.

  • Wie kann ich die Einstellungsgröße der Schrift ändern?

    Für eine bessere Lesbarkeit der Seite können Sie die Einstellung der Schriftgröße verändern. Einstellungsänderungen nehmen Sie entweder an Ihrem PC in den Systemeinstellungen unter „Anzeige“ oder „Monitore“ vor oder Sie ändern die Schriftgröße mit folgender Tastenkombination:

    Betriebssystem Windows: Strg und + oder

    Betriebssystem Mac OS: Cmd und + oder

    Mit der Tastenkombination Strg/Cmd und 0 setzen Sie die Schriftgröße auf die Standardeinstellung zurück.

  • Was ist eine SSL-Verschlüsselung?

    Wir möchten Ihnen den derzeit maximal möglichen Datenschutz bieten. Deshalb ist die Webseite der AOK SSL-verschlüsselt. Die Verbindung Ihres Rechners zum aok.de-Server bleibt verschlüsselt, solange Sie sich auf der Webseite der AOK bewegen. Eine Kenntnisnahme der Daten durch Unbefugte wird damit verhindert.

    Unser Server ist in der Lage, die SSL-Verschlüsselung mit bis zu 128 Bit zu betreiben. Welcher Verschlüsselungsgrad tatsächlich bei Ihrer Verbindung existiert, hängt von Ihrem Internetbrowser ab. Wir empfehlen, die neuesten Browserversionen einzusetzen, da hier die Verschlüsselung mit 128 Bit möglich ist.

    Den SSL-Sicherheitsstandard erkennen Sie am zusätzlichen s in der Internetadresse: https://

    Gängige Browser färben die Internetadresse zusätzlich grün ein und markieren sie mit einem kleinen Schloss. Das garantiert Ihnen auch, dass Sie sich tatsächlich auf der Webseite der AOK befinden.

    Mehr Informationen zum Thema Sichere Kommunikation mit der AOK.

  • Warum verwendet die AOK auf der Webseite noch nicht überall gendersensible Sprache?

    Die AOK ist für alle Menschen da und spricht auch alle Menschen an. Momentan stellen wir unser Portal darauf um, die gendersensible Sprache überall einzusetzen. Dieser Prozess betrifft alle Bereiche von AOK.de und wird daher eine Weile in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Verständnis dafür.

Datenschutz

  • Wie geht die AOK mit meinen Daten um?

    Es ist uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wofür wir sie verwenden. Jedes Eingabeformular enthält deshalb zusätzlich einen konkreten Datenschutzhinweis sowie die Möglichkeit eines Widerrufs. Welche Daten die AOK erfasst und wie wir diese schützen, lesen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Klicken Sie hier, um zur Datenschutzerklärung zu gelangen.

  • Was darf mich die Krankenkasse alles fragen?

    Ihre AOK-Gesundheitskasse erhebt die Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe als Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, notwendig sind. Dabei halten wir uns stets an die geltenden Gesetze und Datenschutzverordnungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer AOK in der Nähe.

    Zu den Datenschutzrechten bei Ihrer AOK

  • Welche Informationen teilt die Krankenkasse dem Arbeitgeber mit?

    Bei einer Arbeitsunfähigkeit oder einem Krankenhausaufenthalt kann der Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) über den Kommunikationsserver der AOK anfordern. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber enthält den Namen der versicherten Person, den taggenauen Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit oder des Krankenhausaufenthaltes sowie die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung. Weitere Informationen, beispielsweise aus welchem Grund Sie krankgeschrieben sind, erhält der Arbeitgeber nicht.

    Zu den Datenschutzrechten bei Ihrer AOK

  • Was teilt der Arzt oder die Ärztin der Krankenkasse mit?

    Nach einer Behandlung möchte der Arzt oder die Ärztin die erbrachte Leistung mit der Krankenkasse der versicherten Person abrechnen. Die dazu notwendige Datenübermittlung hat nach strengen sozialdatenschutzrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Für gewöhnlich erfolgt die Abrechnung durch den Arzt oder die Ärztin dabei nicht direkt mit der Krankenkasse, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen als Mittler zwischen der zugelassenen Ärzteschaft und den gesetzlichen Krankenkassen.

    Das Gesetz schreibt vor, dass der Arzt oder die Ärztin nur folgende Daten zur Abrechnung an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermitteln darf:

    • die erbrachte Leistung, gemeinsam mit der verschlüsselten Diagnose,
    • die Arztnummer und
    • die Stammdaten der versicherten Person, wie sie auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind.

    Andere Leistungserbringer, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Hebammen oder Physiotherapeuten und -therapeutinnen, übermitteln ihre Abrechnungsdaten direkt an die jeweils zuständige Krankenkasse der versicherten Person.

    Zu den Datenschutzrechten bei Ihrer AOK

  • Was weiß die Krankenkasse über mich?

    Die Daten, die die AOK mit dem Zweck der Gesundheitserhaltung ihrer Versicherten verarbeitet, betreffen sechs verschiedene Bereiche:

    • Personendaten, zum Beispiel Namen und Adressen, Kommunikationsdaten, Geburtsdaten,
    • Mitgliedschaften und deren Anbahnung,
    • Wahltarife und Bonusprogramme,
    • Leistungserbringer und Vertragspartner,
    • Interessierte und Gewinnspielteilnehmende,
    • Aktionen und Programme.

    Mehr über die Datenverarbeitung bei Ihrer AOK

  • Wie lange hebt die Krankenkasse Unterlagen auf?

    Sämtliche Versichertendaten, digital und gedruckt, speichert oder verwahrt die AOK lediglich für ihre Aufgabenwahrnehmung und immer im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (z.B. § 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 84 SGB X, § 107 SGB XI). Läuft die jeweilige Frist ab, erfolgt die unwiderrufliche Löschung der Daten oder die ordnungsgemäße Vernichtung der betreffenden Unterlagen.

    Zu den Datenschutzrechten bei Ihrer AOK

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