Hausnotruf – Sicherheit für Pflegebedürftige
Leben Pflegebedürftige allein, können sie mit einem Notrufsystem jederzeit Hilfe anfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt Sie die AOK-Pflegekasse mit einem monatlichen Pauschalbetrag.
Was ist ein Notrufsystem und wie funktioniert es?
Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Hausnotrufzentrale verbunden ist. Per Knopfdruck wird sie kontaktiert und kann bei Bedarf Hilfe organisieren.
Das Notrufgerät hat eine Freisprechanlage und wird über den Telefonanschluss gesteuert. Der Pflegebedürftige trägt einen Funksender bei sich – entweder am Handgelenk oder als Kette um den Hals. Über einen Notrufknopf kann er sich im Notfall mit der Hausnotrufzentrale verbinden. Diese informiert je nach Situation Verwandte, Nachbarn, den beauftragten Pflegedienst oder den Rettungsdienst. Auch wenn der Betreffende nicht mehr sprechen kann, schickt die Zentrale Hilfe. Notrufsysteme geben pflegebedürftigen Menschen, die ganz oder zu großen Teilen des Tages alleine zu Hause leben, die notwendige Sicherheit, um so lange wie möglich selbstständig im gewohnten häuslichen Umfeld zu leben.
Finanzierung des Hausnotrufs – so hilft die AOK
Die AOK-Pflegekasse zahlt unter folgenden Voraussetzungen eine vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale an den Leistungserbringer für das Hausnotrufsystem.
- Der Pflegebedürftige ist gänzlich oder über weite Teile des Tages allein. Oder er lebt mit jemandem zusammen, der in Notsituationen nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen.
- Es wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt.
- Es ist zu erwarten, dass er aufgrund seines Krankheits- oder Pflegezustands in einer Notsituation wie einem Sturz mit einem handelsüblichen Telefon keine Hilfe holen kann.
Die Pauschale umfasst in den meisten Fällen neben der Bereitstellung und der Inbetriebnahme auch den Abbau des Geräts, sollte es nicht mehr benötigt werden.
Einen Anbieter finden
Die Bereitstellung der Hausnotrufsysteme erfolgt durch Vertragspartner der AOK-Pflegekasse.
Teilweise werden weitere Leistungen wie Schlüsselservice oder Erinnerungsservice zur Einnahme von Medikamenten angeboten, die nicht von den Pflegekassen übernommen werden. Über diese Leistungen muss ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden, der die Leistungen der Pflegekasse nicht beinhaltet.
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