Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie in Deutschland medizinische Leistungen unter anderem beim Arzt oder Zahnarzt in Anspruch nehmen. Die Aufdrucke G2 und G2.1 stehen für Versicherungskarten der aktuellen zweiten Generation.
Was ist eine elektronische Gesundheitskarte?
Mit der elektronischen Gesundheitskarte weisen Sie sich als AOK-Versicherter aus und können ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine eigene Versichertenkarte. Legen Sie Ihre eGK bei einem Arzt- oder Zahnarzttermin in der Praxis vor. Damit können Ihre aktuellen Daten eingelesen und, wenn erforderlich, aktualisiert werden. So kann ein Arzt oder ein anderer Leistungserbringer die erbrachte Leistung mit der AOK abrechnen.
Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die eGK, die wir Ihnen zuletzt zugesandt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite (EHIC) noch nicht erreicht wurde.
Die wichtigsten Merkmale der elektronischen Gesundheitskarte G2
Foto: Die Karte ist für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Es bietet Schutz gegen Kartenmissbrauch. Für Versicherte, die bei der Erstellung des Fotos wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mitwirken können, ist das Foto auf der Versichertenkarte freiwillig.
European Health Insurance Card (EHIC): Mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der eGK erhalten Sie im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie in vielen weiteren europäischen Ländern.
Versichertennummer: Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang.
Mikroprozessorchip: Die eGK enthält einen Chip, der Ihre persönlichen Daten auf der Karte speichert. Sie werden bei Bedarf aktualisiert.
Ihre Daten sind sicher
Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte werden Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse gespeichert. Darüber hinaus sind unter anderem Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus – gespeichert.
Sollte Ihre Karte verloren gehen, melden Sie sich bei uns. Falls Sie bis zum Erhalt der neuen Karte einen Arztbesuch planen, senden wir Ihnen gern eine Mitgliedsbescheinigung zu. Diese gilt in der Zwischenzeit als Ersatz für Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Weitere Funktionen der Versichertenkarte
Seit Dezember 2017 werden Arztpraxen an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die TI soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken sowie Krankenkassen datenschutzgerecht miteinander vernetzen und eine Online-Kommunikation aller Akteure ermöglichen.
Wer eine neue eGK erhält, kann nur noch diese Karte verwenden. Ältere Karten können die Arztpraxen in der Regel nicht mehr nutzen.
Aktuelle Funktionen der Versichertenkarte:
- Versichertenstammdatendienst – Ihre Daten im Kartenchip werden bei jedem Arzt oder anderen Leistungserbringer, der bereits an die TI angeschlossen ist, abgeglichen und ggf. automatisch aktualisiert, so dass Sie bei Änderungen (beispielsweise der Anschrift) keine neue Karte benötigen. Ihre eGK wird online auf Gültigkeit geprüft. Auf diese Weise soll Missbrauch verhindert werden, wenn Ihre Gesundheitskarte in falsche Hände gelangt ist.
- Notfalldatensatz – enthält wichtige medizinische Informationen für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe. Die Speicherung der Daten ist freiwillig.
- Elektronischer Medikationsplan – die Speicherung verordneter Medikamente erleichtert den Überblick. So können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen verhindert werden. Auch die Speicherung des Medikationsplans ist freiwillig.
- Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) – Die PIN stellt sicher, welche freiwilligen Anwendungen genutzt werden können und welcher Leistungserbringer Zugriff haben darf.
Für die Zukunft sind weitere Funktionen geplant, wie z. B. die „Elektronische Patientenakte (ePA)“.
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