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Neuer Beitragssatz für 2024

Ab 2024 gilt ein neuer Beitragssatz für Versicherte der AOK PLUS. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und welche Zusatzleistungen auch im neuen Jahr in Ihrem Beitrag drinstecken.

Zusatzbeitrag wird angepasst

Auch im neuen Jahr bieten wir Ihnen den besten Gesundheitsschutz mit vielen zusätzlichen Leistungen. Damit das so bleibt, hat der Verwaltungsrat der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen am 19.12.2023 eine Anpassung des Zusatzbeitrages beschlossen.

Konkret bedeutet das für Versicherte der AOK PLUS, dass der Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2024 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent angehoben wird. In Summe beträgt der neue Krankenkassenbeitrag 16,4 Prozent. Der Durchschnitt aller Krankenkassen liegt bei 16,3 Prozent.

Weiterhin stabil bleiben natürlich unsere vielen Zusatzleistungen, der gewohnt gute Service und das dichte Filialnetz in Sachsen und Thüringen.

Neuer Beitragssatz

So setzt sich Ihr Krankenkassenbeitrag zusammen

  • Allgemeiner Beitragssatz: 
    Dieser ist für alle Krankenkassen gleich und bleibt auch im Jahr 2024 unverändert bei 14,6 Prozent (ermäßigt 14,0 Prozent).
  • Kassenindividueller Zusatzbeitrag: 
    Dieser liegt bei der AOK PLUS ab 2024 bei 1,8 Prozent.

Ihre Fragen zur Beitragssatzanpassung

  • Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Sie haben die Möglichkeit, die Krankenkasse ohne Rücksicht auf eine Bindefrist zu wechseln. Auch beim Sonderkündigungsrecht gelten die regulären Fristen. Der Kassenwechsel wäre somit frühestens zum 01.04.2024 möglich.

    Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Krankenkassen liegt der Beitragssatz 2024 bei 16,3 Prozent. Die AOK PLUS liegt 0,1 Prozentpunkt über dem Durchschnitt.

    Unter gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf finden Sie eine Übersicht der Beitragssätze aller Krankenkassen. Wir beraten Sie hierzu gern.

  • Gibt es eine Gesamtübersicht der Beitragssätze aller Krankenkassen?

    Beim GKV Spitzenverband finden Sie eine Übersicht der Beitragssätze aller Krankenkassen. Wir beraten Sie hierzu gern

  • Wie wird die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert?

    Die Beitragsgelder der Solidargemeinschaft von Beschäftigten und Arbeitgebern werden an den Gesundheitsfonds gezahlt. Ebenso fließen die Beiträge von Rentnerinnen und Rentnern, freiwillig Versicherten und von Leistungsbeziehenden der Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter an den Gesundheitsfonds. Hinzu kommt ein Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt.

    Der Gesundheitsfonds verteilt die Gelder dann an die Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten. Dabei werden statistische Merkmale wie etwa Alter und Krankheitslast der Menschen mit berücksichtigt. Darüber hinaus legt jede Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag fest, um die Differenz zwischen den zu erwartenden Einnahmen und den zu erwartenden Ausgaben zu schließen. Im Jahr 2023 fordern alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag ein. Dies wird sich 2024 auch nicht ändern.

  • Warum muss die AOK PLUS ihren Beitragssatz erhöhen?

    Für das Jahr 2024 hat der Verwaltungsrat der AOK PLUS einen Haushalt von 15,8 Milliarden Euro beschlossen. Als Gesundheitskasse ist es unser Ziel, allen Menschen einen bestmöglichen und einfachen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Dafür braucht es stabile regionale Strukturen, die ausreichend finanziert werden müssen. Die Gelder aus dem Gesundheitsfonds, die die Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten erhalten, reichen dafür nicht aus. 

    Die voraussichtlichen Ausgaben im nächsten Jahr sind höher als die zu erwartenden Einnahmen. Damit unsere Versicherten weiterhin von erstklassigem Gesundheitsschutz und vielen Zusatzleistungen profitieren, passen wir den Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Mit mehr als 130 Filialen sind wir auch weiterhin für Sie vor Ort und garantieren Ihnen eine gute Erreichbarkeit und ausgezeichneten Service. 

  • Wie hoch ist die aktuelle Finanzlücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung?

    Die Experten für die Finanzsituation des Gesundheitswesens, der sogenannte Schätzerkreis, sprechen für das Jahr 2024 von einer Finanzlücke von 30,2 Milliarden Euro. Die Honorarabschlüsse bei den Ärztinnen und Ärzten sowie Ausgabensteigerungen im Krankenhaus- oder Arzneimittelbereich können nicht durch die gute Einnahmenentwicklung ausgeglichen werden.

    Die Bundesregierung muss die lang angekündigten nachhaltigen Lösungen zur Stabilisierung der Finanzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zügig angehen. Damit die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht noch weiter auseinandergeht.

  • Was hat die AOK PLUS dafür getan, damit es nicht zu weiteren Beitragssteigerungen kommt?

    Im Gesetzgebungsverfahren 2023 hat sich die AOK PLUS für eine gerechtere Verteilung der zu erwartenden Finanzlücke der Krankenkassen eingesetzt. Der Bundesrat hat damals viele der Argumente der gesetzlichen Krankenkassen aufgegriffen und sich für Veränderungen am Gesetz engagiert. Der Bundestag ist den Positionen jedoch nicht gefolgt.

    Darüber hinaus hat die AOK PLUS 2021 Klage gegen die Abschöpfung von insgesamt 837 Millionen Euro aus ihren finanziellen Rücklagen beim zuständigen Sozialgericht eingereicht. Das juristische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

    Die Bundesregierung kommt ihrem Versprechen nachhaltiger Vorschläge zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bisher nicht nach. Wir bleiben dran: In den nächsten Monaten wird sich die AOK PLUS bei den anstehenden Reformvorhaben im Gesundheitswesen weiterhin dafür stark machen, dass die Versorgungssituation verbessert wird und die Beitragssätze stabil bleiben. 

  • Was hat die Gesundheitspolitik für eine stabile Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung getan?

    Die Gesundheitspolitik hat in den letzten Jahren zu wenig für eine stabile Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getan. Die Maßnahmen des Finanzstabilisierungsgesetzes haben keinen nachhaltigen Effekt. Zudem basieren sie erneut auf der Abschöpfung der finanziellen Reserven der Krankenkassen.

    Nach wie vor kommt der Bund seinen Verpflichtungen nicht nach. Zum Beispiel den Krankenkassen einen angemessenen Beitrag für die Versorgung von Bürgergeldbeziehenden zu leisten. Das schwächt die Finanzlage des GKV-Systems nachhaltig. Allein dadurch ergibt sich eine Finanzierungslücke von etwa zehn Milliarden Euro pro Jahr.

    In den nächsten Jahren sind vor allem Maßnahmen wichtig, die die Finanzierung der Krankenkassen auf eine breitere Basis stellen. Außerdem sind Reformen für eine besser vernetzte Gesundheitsversorgung erforderlich. Dazu gehört zum einem die aktuelle Krankenhausreform. Zum anderen auch die Umsetzung der gegenwärtig beratenen Digitalgesetze mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Patientenakte.

So verändert sich der monatliche Beitrag

Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags zur Krankenversicherung richtet sich immer nach Ihrem Einkommen. Anhand der Beispiele in der Tabelle erhalten Sie einen Überblick, mit welchen Mehrausgaben Sie, je nach Bruttoeinkommen, monatlich rechnen müssen.

Beschäftige und Rentner:
Sie zahlen nicht selbst den vollen Beitragssatz von 16,4 Prozent. Ihr Arbeitgeber oder die Rentenversicherung beteiligt sich jeweils zur Hälfte daran.

Arbeitssuchende:
Personen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, zahlen ihren Beitrag zur Krankenversicherung nicht selbst.

mtl. Bruttoeinkommenmtl. Mehrausgaben halber Beitrag (z.B. Arbeitnehmer, Rentner)mtl. Mehrausgaben voller Beitrag (z.B. Selbständige, freiwillig Versicherte)
1000 €1,50 €3,00 €
1500 €2,25 €4,50 €
2000 €3,00 €6,00 €
2500 €3,75 €7,50 €
3000 €4,50 €9,00 €
3500 €5,25 €10,50 €
4000 €6,00 €12,00 €
4500 €6,75 €13,50 €
5000* €7,48 €14,96 €
*Beitragsbemessungsgrenze wird für 2024 vom Gesetzgeber von 4987,50 € auf 5.175 € angehoben.
Hinweis für Selbstzahler: Sie erhalten bis zum 15. Februar einen Beitragsbescheid mit den aktualisierten Beiträgen.

Aus Liebe zur Gesundheit

Aktualisiert: 12.04.2024

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