Die Osteopathie
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Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur Schulmedizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. Sie wird ausschließlich mit den Händen praktiziert – unter Verzicht auf Medikamente und medizinische Geräte.

Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.
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Die Osteopathie darf in Deutschland heilkundlich (zur Behandlung von Krankheiten) nur von Ärztinnen und Ärzten praktiziert werden – oder von Berufsgruppen mit einer osteopathischen Zusatzausbildung. Nehmen Sie die osteopathische Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt in Anspruch, sondern durch eine andere Berufsgruppe (z. B. Physiotherapeutinnen und -therapeuten mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation), benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine fach- oder hausärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Diese ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung der AOK.
Zudem setzt die Beteiligung an den Kosten voraus, dass die Osteopathie durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgt.
Eine osteopathische Behandlung ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). IGeL sind Angebote Ihres Arztes, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Das bedeutet: Sie tragen die Kosten für Behandlungen zunächst selbst. In einigen Regionen beteiligt sich die AOK an den Kosten, etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, als Sachleistungserweiterung oder im Rahmen von Bonusprogrammen.
Qualifizierte Therapeuten finden Sie über die Verbände der Osteopathen auf folgenden Internetseiten:
Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo)
Berufsverband für Funktionelle Osteopathie e.V. (bvFO)
Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. (hpO)
Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH (ROD)
Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin e.V. (DGOM)
Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e.V. (DÄGO)
Ärztevereinigung für Manuelle Medizin Ärzteseminar Berlin e.V. (ÄMM)
Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin e.V. (DAOM)
Verband wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V. (VWOD)
Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V. (BAO)
Deutsch-Amerikanische Akademie für Osteopathie (DAAO)
Deutsche Gesellschaft für Kinder-Osteopathie (DGKO)
Ärztevereinigung für Manuelle Medizin (ÄMM)
Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V. (DVOM)
Manualtherapeutischer Verband für Osteopathie e.V. (MTVO)
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