Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung
Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft, unterstützt Sie die AOK. Alle Leistungen sowie der Umfang der häuslichen Krankenpflege im Überblick.

Das gehört zur häuslichen Krankenpflege
- Behandlungspflege
Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Dekubitusversorgung. - Grundpflege
Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege und Ernährung. - Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.
Das übernimmt die AOK
Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und von der AOK genehmigt. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen wir übernehmen, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab:
Sicherungspflege: Wenn mit der häuslichen Krankenpflege der ärztliche Behandlungserfolg gesichert werden wird, übernehmen wir die Kosten für die Behandlungspflege so lange das medizinisch erforderlich ist.
Krankenhausvermeidungspflege: Wenn mit der häuslichen Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt ersetzt, vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen wir je nach Krankheitsfall in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für Behandlungspflege und wenn erforderlich zusätzlich die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege
Wer hingegen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege. Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernehmen wir in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann. Die Unterstützungspflege muss jedoch zuvor von der AOK genehmigt werden.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Sollte eine Unterstützungspflege im eigenen Haushalt hingegen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege in einer geeigneten Einrichtung zu beantragen. Die AOK übernimmt die Kosten für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, für maximal acht Wochen und bis zu 1.612 Euro pro Jahr. Kosten, die darüber hinaus entstehen, übernimmt der Versicherte selbst. Auch hier gilt: Die Kurzzeitpflege muss vor der Inanspruchnahme von der AOK genehmigt werden.
Kosten: nur Ihr Eigenanteil
Für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind folgende Zuzahlungen gesetzlich vorgeschrieben:
- Für jede Verordnung 10 Euro.
- Für die ersten 28 Behandlungstage je Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.
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