Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie in Deutschland medizinische Leistungen unter anderem beim Arzt oder Zahnarzt in Anspruch nehmen. Die Aufdrucke G2 und G2.1 stehen für Versicherungskarten der aktuellen zweiten Generation.
Was ist eine elektronische Gesundheitskarte?
Mit der elektronischen Gesundheitskarte weisen Sie sich als AOK-Versicherter aus und können ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine eigene Versichertenkarte. Legen Sie Ihre eGK bei einem Arzt- oder Zahnarzttermin in der Praxis vor. Damit können Ihre aktuellen Daten eingelesen und, wenn erforderlich, aktualisiert werden. So kann ein Arzt oder ein anderer Leistungserbringer die erbrachte Leistung mit der AOK abrechnen.
Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die eGK, die wir Ihnen zuletzt zugesandt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite (EHIC) noch nicht erreicht wurde.
Die wichtigsten Merkmale der elektronischen Gesundheitskarte G2
Foto: Die Karte ist für Versicherte ab dem 15. Geburtstag grundsätzlich mit einem Foto versehen. Es bietet Schutz gegen Kartenmissbrauch. Für Versicherte, die bei der Erstellung des Fotos wegen ihres Gesundheitszustandes nicht mitwirken können, ist das Foto auf der Versichertenkarte freiwillig.
European Health Insurance Card (EHIC): Mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der eGK erhalten Sie im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus. Die EHIC gilt in allen EU-Staaten sowie in vielen weiteren europäischen Ländern.
Versichertennummer: Die zehnstellige Nummer ist Ihre persönliche Versichertennummer und begleitet Sie ein Leben lang.
Mikroprozessorchip: Die eGK enthält einen Chip, der Ihre persönlichen Daten auf der Karte speichert. Sie werden bei Bedarf aktualisiert.
Ihre Daten sind sicher
Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte werden Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse gespeichert. Darüber hinaus sind unter anderem Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus – gespeichert.
Sollte Ihre Karte verloren gehen, melden Sie sich bei uns. Falls Sie bis zum Erhalt der neuen Karte einen Arztbesuch planen, senden wir Ihnen gern eine Mitgliedsbescheinigung zu. Diese gilt in der Zwischenzeit als Ersatz für Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Weitere Funktionen der Versichertenkarte
Seit Dezember 2017 werden Arztpraxen an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die TI soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken sowie Krankenkassen datenschutzgerecht miteinander vernetzen und eine Online-Kommunikation aller Akteure ermöglichen.
Wer eine neue eGK erhält, kann nur noch diese Karte verwenden. Ältere Karten können die Arztpraxen in der Regel nicht mehr nutzen.
Aktuelle Funktionen der Versichertenkarte:
- Versichertenstammdatendienst – Ihre Daten im Kartenchip werden bei jedem Arzt oder anderen Leistungserbringer, der bereits an die TI angeschlossen ist, abgeglichen und ggf. automatisch aktualisiert, so dass Sie bei Änderungen (beispielsweise der Anschrift) keine neue Karte benötigen. Ihre eGK wird online auf Gültigkeit geprüft. Auf diese Weise soll Missbrauch verhindert werden, wenn Ihre Gesundheitskarte in falsche Hände gelangt ist.
- Notfalldatensatz – enthält wichtige medizinische Informationen für eine schnelle, vielleicht lebensrettende ärztliche Hilfe. Die Speicherung der Daten ist freiwillig.
- Elektronischer Medikationsplan – die Speicherung verordneter Medikamente erleichtert den Überblick. So können unerwünschte Wechsel- und Nebenwirkungen verhindert werden. Auch die Speicherung des Medikationsplans ist freiwillig.
- Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) – Die PIN stellt sicher, welche freiwilligen Anwendungen genutzt werden können und welcher Leistungserbringer Zugriff haben darf.
Für die Zukunft sind weitere Funktionen geplant, wie z. B. die „Elektronische Patientenakte (ePA)“.
Wie reichen Sie Ihr Foto ein?
Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten an, Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte an uns zu übermitteln.
Sie können uns ein Foto auf dem von uns zur Verfügung gestellten Bildbogen kostenlos zusenden.
Hinweise für ein korrektes Foto
- Bitte verwenden Sie nur ein aktuelles Foto. Dieses kann in Schwarz-Weiß oder in Farbe eingereicht werden.
- Der Hintergrund darf keine störenden Gegenstände zeigen und sollte einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren bilden.
- Die Augen müssen geöffnet sein. Bei Brillenträgern dürfen die Augen nicht durch die Brillenfassung verdeckt sein.
- Ihr Gesicht muss in vollem Umfang erkennbar sein, auch wenn das Tragen einer Kopfbedeckung, zum Beispiel aus religiösen Gründen, vorgeschrieben ist.
- Beachten Sie bitte die erforderlichen Formatvorgaben bei eingereichten Fotos in Papierform:
- Mindestgröße 33 mm x 43 mm (3,3 cm x 4,3 cm) - Passbilder sind etwas größer und können verwendet werden.
Elektronische Gesundheitskarte beantragen
Haben Sie kein Foto zur Hand?
Kommen Sie in Ihre AOK vor Ort und wir machen sofort das Foto und übermitteln es auch gleich. Dafür steht ein Laptop mit Webcam bereit.
Sie können uns Ihr Foto auch online zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie vor Ort keine Fotos gemacht werden können.
Elektronische Gesundheitskarte mit Braille
Für Blinde und Sehbehinderte geben wir auf Wunsch eine elektronische Gesundheitskarte mit einer Braille aus, die das Kürzel „eGK“ enthält.
Vom Umgang mit der eGK
Die eGK ist ein wichtiges Dokument. Sie sollten sie genauso sorgfältig aufbewahren wie eine Scheck- oder Kreditkarte. Die Karte ist auf der Rückseite zu unterschreiben. Sie geben wie gewohnt Ihre elektronische Gesundheitskarte zum Beispiel in der Arztpraxis ab. Über ein Lesegerät werden die Daten schnell, sicher und fehlerfrei auf Rezepte, Überweisungen, Abrechnungsschein etc. übertragen.
Überweisungen zu einem anderen Arzt oder ins Krankenhaus?
Wollen Sie einen Facharzt aufsuchen? Bitte lassen Sie sich eine Überweisung von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen. Nehmen Sie Ihre eGK jedoch trotzdem mit, damit Ihre Versichertendaten – falls erforderlich – auf ärztlichen Verordnungen aufgedruckt werden können.
Was passiert, wenn Ihre eGK abhanden kommt?
Sie melden den Verlust Ihrer AOK. Dort wird die Karte gesperrt. Wir veranlassen alles Weitere, damit Sie so schnell wie möglich eine neue eGK bekommen.
Sie haben Änderungswünsche?
Ihre Versichertendaten haben sich geändert oder Sie wünschen eine eGK mit einem aktuelleren Foto? Kommen Sie einfach auf uns zu!
Sie benötigen eine neue eGK?
Ihre eGK ist defekt oder Sie haben sie verloren? Hier können Sie eine neue eGK beantragen:
Gut zu wissen
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eines der größten und wichtigsten Projekte des deutschen Gesundheitswesens der letzten Jahrzehnte. Mit der Einführung der eGK sollen lange gehegte Pläne der Transparenz und Kostenersparnis im Gesundheitswesen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Behandlung umgesetzt werden.
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