Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Inhalte im Überblick
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der AOK ist Ihr Versicherungsnachweis. Mit dieser erhalten Sie unkompliziert Zugang zu allen Leistungen Ihrer AOK in Arzt-, Zahnarztpraxen oder im Krankenhaus. Auch im Ausland sind Sie bestens geschützt. Hierzu nutzen Sie die Rückseite – die Europäische Gesundheitskarte (EHIC).
Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine persönliche Karte.
Wichtig: Bitte nutzen Sie immer die zuletzt zugesandte eGK. Das Gültigkeitsdatum der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Vorgängerkarte spielt in diesem Fall keine Rolle.
Passende Informationen
Elektronische Gesundheitskarte bestellen
Gesundheitskarte abgelaufen, verloren oder defekt? Beantragen Sie online eine Ersatzkarte und erhalten Sie diese bequem nach Hause geliefert.
Foto für Ihre Gesundheitskarte
Wie das aktuelle Passfoto für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) aussehen muss und wie Sie das Bild Ihrer AOK übermitteln können.
Funktionen und Vorteile der eGK
Notfalldaten speichern
Angabe zu den Hinterlegungsorten wichtiger Dokumente und Erklärungen
Medikationsplan
Elektronische Patientenakte
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Passende Informationen
PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Um alle Funktionen Ihrer eGK nutzen zu können, brauchen Sie eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Diese erhalten Sie von Ihrer AOK.
E-Rezept
Mit dem E-Rezept können Sie Verordnungen in der Apotheke auch digital einreichen. So wird das E-Rezept genutzt.
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner. Welchen Service die ePA bietet und was bei der Nutzung beachtet werden muss.
Aufbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Beispiel für eine eGK Vorderseite der eGK Rückseite der eGK
Bitte beachten Sie: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt – soweit Sie bei der AOK versichert sind – bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Aus unterschiedlichen Gründen können Sie bereits vor diesem Datum eine neue Karte erhalten. In diesem Fall endet die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte unabhängig vom aufgedruckten Datum. Sie können dann nur noch die neue Karte verwenden.
Sind die Felder auf der Rückseite nicht ausgefüllt, stehen Ihnen die Leistungen im Ausland nicht zur Verfügung. Die Kennnummer der Karte ist allerdings unabhängig vom Anspruch immer aufgedruckt.
Gespeicherte Daten auf dem Chip der eGK
Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte werden Personendaten – wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse – gespeichert. Darüber hinaus sind unter anderem Daten zur Krankenversicherung – Versichertennummer und Versichertenstatus, Versicherungsbeginn und in einigen Konstellationen das Versicherungsende sowie das Institutskennzeichen Ihrer AOK – gespeichert.
Sind meine Daten sicher?
Meine Anschrift hat sich geändert. Brauche ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?
Werden medizinische Daten ohne mein Wissen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Die AOK Bremen/Bremerhaven informiert über die NFC-Technologie
Seit Juni 2020 werden alle Neukunden und Bestandskunden, deren alte elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgetauscht werden muss, von der AOK Bremen/Bremerhaven nur noch mit NFC-fähigen Karten versorgt. Diese Technologie ermöglicht es, die eGK, ähnlich wie bei EC- und Kreditkarten, kontaktlos zu nutzen.
Was ist NFC?
Ist die NFC-Technologie sicher?
Elektronische Gesundheitskarte bei der AOK Bremen/Bremerhaven anfordern
Falls Sie noch keine elektronische Gesundheitskarte haben oder eine neue Karte benötigen, beantragen Sie diese bei der AOK Bremen/Bremerhaven. Wir helfen Ihnen gerne unter Telefon 0421 17610 (Bremen) oder 0471 160 (Bremerhaven) oder unter der E-Mail: info@hb.aok.de. Noch einfacher geht es über unser Onlineportal „Meine AOK“.
Die AOK Bremen/Bremerhaven bietet einen Online-Bildupload
Hier haben Sie die Möglichkeit, Fotos online an die AOK zu senden. Natürlich mit exklusivem Zugang und sicherer Verschlüsselung.
Sie brauchen:
- zur Identifizierung die Versichertennummer und das Geburtsdatum
- ein digitales Foto, das sie zweifelsfrei als Karteninhaber erkennen lässt (genaue Hinweise erhalten Sie direkt bei der Onlineabgabe)
Das Bild kann nur als JPG-, TIF-, PNG- oder BMP-Datei hochgeladen werden mit max. 1 MB und einer Mindestpixelgröße von 224 x 283.
FAQ rund um die elektronische Gesundheitskarte
Ich habe eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Warum?
Was mache ich, wenn ich keine elektronische Gesundheitskarte habe?
Was kann ich tun, wenn meine elektronische Gesundheitskarte defekt ist?
Wann muss das Bild für die elektronische Gesundheitskarte aktualisiert werden?
Braucht mein Kind ebenfalls ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte?
Wer unterschreibt auf der elektronischen Gesundheitskarte meines Kindes?
Wann erhalte ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?
Was mache ich mit alten, ungültigen elektronischen Gesundheitskarten?
Wo ist die elektronische Gesundheitskarte gültig?
Was ist eigentlich ein NFC-Chip? Brauche ich so etwas?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
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