Statement

Bund darf sich nicht aus Finanzverantwortung stehlen

07.03.2023 AOK-Bundesverband 1:30 Min. Lesedauer

Zur Verbändeanhörung anlässlich des Referentenentwurfs zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erklärt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Als größte Pflegekasse Deutschlands sehen wir die im PUEG vorgesehenen Leistungsverbesserungen positiv. Die Anhebungen bei Pflegesachleistungen Pflegebedürftige der  Pflegegrade 2 bis 5 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Sachleistungen… und Pflegegeld sind überfällig.

Allerdings vermissen wir in dem Gesetzentwurf eine nachhaltige und ordnungspolitisch sinnvolle Finanzierungslösung für diese Maßnahmen. Wie bereits beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist die aktuell vorgesehene Kombination aus Beitragssatzanhebung und Lastenaufschub extrem kurzsichtig und sozial völlig unausgewogen. Die Refinanzierung der notwendigen Leistungsverbesserungen und Mehrausgaben wird wieder allein den Beitragszahlenden aufgebürdet.

Dagegen bleibt das Versprechen einer dauerhaften finanziellen Stärkung der Sozialen Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… durch zusätzliche Bundesmittel weiterhin uneingelöst. Diese sind aber dringend erforderlich, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Ausbildungskosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingten Zusatzkosten zu bezahlen. Hier darf sich der Bund nicht weiter aus der Finanzverantwortung stehlen, zumal der Referentenentwurf sogar noch die Ausweitung gesamtgesellschaftlicher Fördermaßnahmen vorsieht, zum Beispiel bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… und Beruf.

Die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Gemeinschaft appelliert daher an die Bundesregierung, die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung durch Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen ist die Bezeichnung für Leistungen der Sozialversicherung , die nicht zu deren eigentlichem Auftrag… zu ergänzen. Zur Stabilisierung der Finanzlage ist es insbesondere notwendig, die pandemiebedingten Kosten der Pflegeversicherung zu kompensieren. Auch die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für die pflegenden Angehörigen bleibt eine durch den Bund zu lösende Aufgabe.

Im Übrigen stellt der Referentenentwurf die Pflegekassen und Arbeitgeber bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur differenzierten Berücksichtigung von Erziehungszeiten vor eine unlösbare Herausforderung. Abgesehen davon, dass die AOK-Gemeinschaft eine Implementierung im Steuer- statt im Beitragsrecht sinnvoller gefunden hätte, ist allen Beteiligten die genaue Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder derzeit nicht bekannt. Damit ist zum einen die finanzielle Wirkung der beschriebenen Maßnahmen und somit auch die Behauptung der Finanzneutralität offen. Zum anderen bleibt durch die viel zu späte Bekanntmachung bis zum 1. Juli 2023 viel zu wenig Zeit für die Pflegekassen und beitragsabführenden Stellen wie Arbeitgeber, Deutsche Rentenversicherung, Zahlstellen und Reha-Träger, um die Zahl der für die Beitragsermittlung zu berücksichtigenden Kinder nachzuweisen und die Umsetzung technisch zu realisieren. Die vorgesehene Entlastung von Mitgliedern mit mehr als einem Kind wird daher auch erst zu einem erheblich späteren Zeitpunkt zum Tragen kommen können.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband